Dienstag, 26. Mai 2009

Staatlich finanziert: Sexismus 2.0

Carlos Delgado, Spielervermittler von Bundesliga-Stars wie Claudio Pizarro (SV Werder Bremen) oder José Paolo Guerrero Gonzales (Hamburger SV), steht massiv in der Kritik. Laut seinen Kritikern soll er gegen die Regeln der FIFA verstoßen und unsaubere Transfergeschäfte abgewickelt haben. Es gibt starke Verdachtsmomente, bewiesen ist aber noch nichts, geschweige denn wurde er verurteilt.

Doch ist das hier kein Sport-Blog, daher ist die eigentliche Thematik eine andere. Die Redaktion von “Frontal 21″ lässt sich von diesen (lediglichen) Verdächtigungen nicht daran hindern, pauschal Männer als schlechte Menschen zu diffamieren. Zumindest schlechter als Frauen. Doch was sind die Fakten? Delgado wird krimineller Aktivitäten verdächtigt. Seine bald Ex-Frau hat ihm Unterlagen gestohlen, um sie den Medien zukommen zu lassen. Delgado steht demnach im Verdacht, durch unsaubere Transfergeschäfte gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Seine Frau hingegen hat definitiv gegen geltendes Recht verstoßen: sie hat ihn bestohlen. Und nach rechtstaatlichen Prinzipien lässt sich ein Verbrechen nicht durch ein anderes vermeintliches Verbrechen rechtfertigen.

Das hindert jedoch die Moderatorin, Hilke Petersen, nicht daran, folgenden Satz zum Besten zu geben: “Was lernen wir daraus? Frauen sind die besseren Menschen. Und wer sich von ihnen trennt, sollte sie gut versorgen.” Damit wird der staatlich - und damit der vom Steuerzahler finanzierte - Sexismus nicht entlarvt; er stellt sich selbst öffentlich zur Schau.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: ein männlicher Moderator spricht am Ende eines Beitrages folgenden Satz: “Was lernen wir daraus? Männer sind die besseren Menschen. Und ihre Partnerinnen haben ihnen jederzeit zur sexuellen Verfügung zu stehen.” Völlig zurecht ginge ein Aufschrei des Entsetzens durch die Republik! Doch werden wir im Fall Petersen wohl vergeblich auf einen solchen Aufschrei von Berufsbetroffenen wie Claudia Roth warten. Kritisiert wurden ja “nur” Männer.

Es ist die Botschaft fragwürdig, welche hier vermittelt wird: verdächtige Männer werden (vor jeder Verurteilung!) als Kriminelle hingestellt, kriminelle Frauen aber als die “besseren Menschen” bezeichnet, die man(n) im Fall der Trennung doch bitte auch noch großzügig auszuhalten habe. Feministisch-sexistische Ideologie par Excellence. Bezahlt durch Zwangsgelder des Bürgers.

Mittwoch, 4. Februar 2009

Der Papst und der deutsche "Qualitätsjournalismus"

Der Papst steht seit einigen Tagen im Dauerfeuer der deutschen Medien, weil er einen der Piusbrüderschaft angehörenden Bischof von der Exkommunikation begnadigt hat. Bischof Williamson soll, so der Tenor deutscher Medienhysterie, den "Holocaust geleugnet" haben. Bundeskanzlerin Merkel schaltet sich ein, der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie das Oberrabbinat in Jerusalem brechen die Kontakte in den Vatikan ab. Papst Benedikt XVI. erscheint im Zwielicht, wie ein Förderer des "Leugnen des Holocaust". Dazu nur einige wenige Bemerkungen:

- Bischof Williamson leugnet keineswegs den Völkermord an den europäischen Juden. Er sagt lediglich, er gehe davon aus, dass zu diesem Verbrechen keine Gaskammern verwendet wurden. Ferner sagt er, er habe Hinweise dafür, dass weniger als 6 Millionen Menschen ermordet wurden.

- Hätte Williamson den Völkermord an den Armeniern, den Tutsi oder sonstwem in seinem historischen Hergang geleugnet bzw. Tatsachen anders dargestellt, wäre die Kritik mit Sicherheit weniger extrem ausgefallen.

- Bischof Williamson gehört der als "traditionalistisch" bezeichneten Piusbruderschaft an. Die Rehabilitation von der Exkommunikation, also lediglich die Möglichkeit der Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche, geschieht - wie es ein hoher Vatikan-Diplomat feststellt - lediglich, um diese Bischöfe wieder in den Kreis der Kirche aufzunehmen und sie von ihren als überzogen angesehenen Ansichten abzubringen. Keinesfalls stellt diese Gruppierung plötzlich die Mehrheitsmeinung der Kirche dar, was suggeriert wird.

- Deutsche Medien erwecken den Eindruck, allein die Aufhebung des Kirchenausschlusses käme einer Heiligsprechung gleich. Die Aufnahme in die Kirche bedeutet jedoch nur den Empfang der Sakramente, jedoch kein Recht diese Auszuteilen oder ein Bischofsamt zu bekleiden.

- Papst Benedikt XVI. weigert sich, dazu Stellung zu beziehen, weshalb er attackiert wurde. Jedoch ist von Benedikt bekannt, dass er alle Verbrechen der Nazis (und nicht nur die der Nazis) aufs schärfste ablehnt. Dann aber jedes Mal, wenn jemand eine unsinnige These in den Raum wirft, vom Papst eine Distanzierung zu verlangen, ist mehr als aberwitzig. Die Karten liegen auf dem Tisch, aber wenn man sie nicht sehen will und dauernd neue fordert, spricht das nicht für einen selbst. Der Papst hat dem Judentum seine volle Solidarität erklärt und die Piusbrüder aufgefordert, das Zweite Vatikanische Konzil anzuerkennen, um voll in die Kirche aufgenommen werden zu können. Kritik reißt aber nicht ab. Was wird erwartet? Ein Kommando-Kniefall des Papstes?

- Die Kritiker übertreffen sich mit Superlativen. Müntefering spricht von einem "schweren historischen Fehler". Es ist erheiternd (eigentlich eher erschreckend), wie schnell Vorgänge zu historischen Ereignissen stilisiert werden.

- Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert den Vatikan auf, dass er - wenn er einen katholisch-jüdischen Dialog fortführen will - die Piusbrüder nicht wieder aufnimmt. Dass sich Glaubensgemeinschaft A herausnimmt, Glaubensgemeinschaft B vorzuschreiben wer bei ihr Mitglied sein darf und wer nicht, ist eine unglaubliche Anmaßung. Sollte die Piusbruderschaft doch wieder in die Katholische Kirche zurückkehren, schließe man daraus, dass die Meinung der Piusbrüder urplötzlich und auf Knopfdruck die Mehrheitsmeinung in der Katholischen Kirche darstelle. Man stelle sich einmal vor, Papst Benedikt XVI. würde der jüdischen Glaubensgemeinschaft vorschreiben, wer dort wo Mitglied sein darf. Ein Aufschrei des Entsetzens ginge erneut um die Welt.

Es ist wieder ein Paradebeispiel, wie deutsche "Qualitätsmedien" nichts fürchten, wenn es eine Story gibt. Es wird auf N24 behauptet, Williamson sagte "es sei kein Jude in einer Gaskammer umgekommen". Das ist korrekt. Jedoch ist es so korrekt wie es sinnentstellend ist. Nach Williamsons Ansicht brauchte es überhaupt keine Gaskammern für den Völkermord. Daraus jedoch eine "Holocaust-Leugnung" zu konstruieren, ist alles andere als redlich und eigentlich nur mit bewusster Lüge zu bezeichnen. Und der in Deutschland nur allzu beliebte Kollektivismus zeigt seine ganze hässliche Fratze. Dunkle Erinnerungen werden wach, sobald sich eine tollwütige Medienmeute wie auf Kommando auf jemanden stürzt und kollektiv die - gleichen Teile der - Wahrheit ausblendet. Kritische Berichterstattung sieht anders aus. Aber Skandale lassen sich besser vermarkten. Es wird dringend Zeit über eine Medien-Ethik zu diskutieren.

Dienstag, 16. Dezember 2008

NPD-Verbotsverfahren die 2te!

Der Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl wurde am Samstag vor seiner Haustür niedergestochen und schwer verletzt. Vermutet wird ein rechtsextremistischer Hintergrund, womöglich ein Racheakt, da sich Mannichl seit geraumer Zeit im Kampf gegen Rechtsextremismus hervortut. Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) stellten daraufhin einen erneuten Anlauf für ein Verbot der NPD zur Debatte. Sebastian Edathy (SPD) fordert: "Keine Bewährung für Rechtsextreme".

Nach einer ersten Täterbeschreibung, die der verletzte Mannichl den Ermittlern geben konnte, handelt es sich offenbar um einen ca. 1,90 Meter großen glatzköpfigen Mann mit bayerischem oder österreichischem Akzent. Eine 20-köpfige SoKo wurde eingerichtet, die Fahndung sogar auf Österreich ausgeweitet.

Während Mannichl sich im Krankenhaus von der Messerattacke erholt, treibt die Diskussion um rechtsextreme Gewalt noch ganz andere Blüten. Horst Seehofer und Joachim Herrmann denken laut über einen erneuten Versuch des Verbotes der NPD nach, was bislang von den unionsgeführten Ländern abgelehnt wurde. So wertet Seehofer den Angriff auf Mannichl als "eine völlig neue Dimension und Herausforderung, der wir uns politisch zu stellen haben". Sollte sich der Verdacht eines rechtsextrmistischen Hintergrundes erhärten, so sei ein Verbotsverfahren ebenso zu prüfen wie die Beobachtung der Szene durch den Geheimdienst sowie die (weitere) Einschränkung des Versammlungsrechtes. "Ich will keinen Zweifel lassen, dass wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln den Rechtsextremismus hier in Bayern bekämpfen", lässt sich der Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende weiter zitieren. Die juristischen Merkmale der Angemessenheit und Geeignetheit der Maßnahmen lässt er indes vermissen.

Sebatian Edathy fordert noch weitergehende Maßnahmen. Neben einem - in seinen Augen längst überfälligen - NPD-Verbot solle die Judikative "bei Körperverletzungen mit rechtsextremer Motivation (...) grundsätzlich keine Bewährungsstrafen mehr" verhängen, da diese Taten besonders verwerflich seien.

Spannend ist die Debatte vor allem, weil - mal wieder - bevor sachliche Erkenntnisse vorliegen, eine Linie zu einer Partei gezogen wird. Sicher gab es Schmähungen auf Internet-Seiten von Rechtsextremisten gegen Mannichl. Aber noch ist nicht bewiesen, dass der Täter ein Rechtsextremist ist. Und schon garnicht ist bewiesen, dass er aus dem Umfeld der NPD stammt. Und noch weniger wird er bevollmächtigt sein, im Namen der Partei zu sprechen und zu handeln. Nicht jeder Rechtsextremist ist Mitglied der NPD. Viele sind nicht mal Sympathisanten. Der Einfachheit halber wird aber wieder die Gleichung aufgemacht: rechtsextremer Hintergrund = NPD. Ließe sich mit ähnlicher Argumentation nach den Ausschreitungen in Heiligendamm oder Köln (oder jedes Jahr zum 1. Mai) auch die Partei Die Linke verbieten?

Ein nicht minder spannender Aspekt ist jener, dass nach Edathy lediglich rechtsextrem motivierte Gewalttaten ohne Bewährung geahndet werden sollen, "weil ihre Beweggründe besonders verwerflich seien". Dass diese Beweggründe besonders verwerflich sind, dem ist nicht zu widersprechen. Widerspruch erntet er aber dort, wo er zwischen Extremisten unterscheidet. So scheint für Edathy linksextrem motivierte Gewalt weniger verwerflich zu sein, wodurch hier durchaus Bewährung legitim sei. Wenn zwei das gleiche tun, scheint es für Edathy noch lange nicht dasselbe zu sein.

Es bleibt festzustellen: Gewalt kann kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein, denn "wer seine Argumente mit anderen Waffen als die des Geistes durchsetzen will, von dem muss man ausgehen, dass ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind". Und solange nur Vermutungen angestellt werden können, sollten Debatten über massive Grundrechtseingriffe wie Parteiverbote vermieden werden.

Montag, 24. März 2008

Deutsche Unwissenheit II: die Farben schwarz-weiß-rot

Die Farben schwarz-weiß-rot werden hauptsächlich von Rechtsextremisten benutzt. Im Großteil der Gesellschaft werden sie daher fast automatisch mit ihnen in Verbindung gebracht. So geht man auch in den Medien sofort davon aus, dass jemand mit einer schwarz-weiß-roten Fahne ein „Rechter“ (gemeint ist natürlich ein Rechtsextremist) sein muss. Dem soll Abhilfe geschaffen werden.

Die schwarz-weiß-rote Fahne war die Fahne des Norddeutschen Bundes ab 1867 sowie die Fahne des Deutschen Reiches von 1871 bis 1922. Von 1922 bis 1933 waren sie die Farben der Handelsmarine. Sie steht demnach für die von Bismarck angestrebte „kleindeutsche Lösung“ (alle deutschen Länder außer Österreich) und setzt sich aus dem Schwarz-Weiß des Königreiches Preußen sowie Rot-weiß der Hansestädte zusammen. Die Farben wurden 1871 vom gegründeten Deutschen Reich (wiederum ohne Österreich) übernommen. Mit dem Aufschwung wurden die Farben schnell im Volk akzeptiert, standen sie doch für eine gewichtige deutsche Position in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg und der Ausrufung der Republik entstand ein Fahnenstreit, ob die Farben schwarz-weiß-rot oder schwarz-rot-gold als Staatsfarben angenommen bzw. beibehalten werden sollen. Schwarz-weiß-rot galt weithin als Nationalsymbol und von Linken über die Mitte bis zur Rechten wollte man die Farben beibehalten. Man einigte sich auf einen Kompromiss: die Staatsflagge wird schwarz-rot-gold, die Handelsflagge schwarz-weiß-rot mit schwarz-rot-gold in der linken oberen Ecke. Im Deutschen Reich von 1919 bis 1933 verwendeten mehrere Parteien der politischen Rechten die Farben schwarz-weiß-rot weiterhin. Auch das Offizierskorps der Reichswehr boykottierte die neuen Reichsfarben schwarz-rot-gold zunächst.

Im Dritten Reich wurden die Farben schwarz-rot-gold ziemlich zügig verboten und schwarz-weiß-rot als „gleichberechtigte“ Fahne neben der Hakenkreuzfahne gehisst. Da die Farben als Nationalfarben derart verbreitet waren, musste die Regierung gegen den inflationären Gebrauch vorgehen und verbot die Darstellung auf Alltagsgegenständen aller Art als „nationalen Kitsch“. Nach dem Tod von Hindenburg und der Zusammenführung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten unter Hitler wurden die Reichsfarben auf schwarz-weiß-rot festgeschrieben, die Fahne (Staats- und Handelsflagge) wurde die Hakenkreuzfahne. Sogar die sowjetische Propaganda nutzte die Farben schwarz-weiß-rot für ihre sozialistische Organisation im Reich, „Nationalkomitee Freies Deutschland“ (NKFD), um einen besseren Zugang zu den Offizieren im deutschen Widerstand zu bekommen. Weiter sind die Farben in der NS-Führung immer unbeliebter geworden, wurden sie doch weiterhin von der rechtsdemokratischen und monarchistischen Opposition im Staate verwendet.

Nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg waren zwar noch bis Mitte der 1950er Jahre fast die Hälfte der Deutschen für die Farben schwarz-weiß-rot, ein befürchteter Flaggenstreit blieb jedoch aus. Deutsche Behörden gingen sogar streng gegen die Farben vor und entfernten ein Türschild der Bundestagsfraktion der DRP-NDP.

Heutzutage beschränkt sich die Verwendung der Farben schwarz-weiß-rot auf monarchistische Strömungen sowie auf Rechtsextremisten. Dies ist durchaus ein Problem, da die meisten Monarchisten in Deutschland eine parlamentarische, freiheitlich-demokratische Monarchie nach dem Vorbild der Niederlande oder der skandinavischen Königreiche anstreben, also alles andere als undemokratisch gesinnt sind. Sie verurteilen daher die Verwendung – eher den Missbrauch – der Kaiserfarben durch Rechtsextreme aufs Schärfste.

In der Bundesrepublik ist das Zeigen der schwarz-weiß-roten Kaiserfahne erlaubt, ebenso die Handelsflagge. Hingegen verboten ist das zeigen der kaiserlichen Reichskriegsflagge in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland, weil man der Ansicht ist, dies stelle einen „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“ dar. Desweiteren kann es in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer Verfolgung wegen Ordnungswidrigkeit kommen, da sie als „Provokation“ gewertet werden könnte.

Es ist also ein Fehler, die Reichsfarben denjenigen zu überlassen, denen sie nicht zusteht. Rechtsextreme nutzen die kaiserlichen Fahnen, obwohl sie eine Diktatur anstreben. Sie nutzen sie zu Unrecht, da ihre Ideologie nichts mit einer parlamentarischen Monarchie zu tun hat. Und die Verfolgung des Zeigens dieser Farben (Reichkriegsflagge) führt dazu, dass Demokraten dies nicht mehr tun werden und sich dies auf Menschen beschränkt, die das demokratische System sowieso ablehnen.

Bild: http://tinyurl.com/2om6wp

Montag, 17. März 2008

Ludwigshafen und das „Nazi-Nest“

Ludwigshafen hat mit dem Brand in einem überwiegend von Türken bewohnten Wohnhaus und den zu beklagenden neun Toten die schwerste Brandkatastrophe seit Jahren zu verkraften. Die Ursachen waren unklar. Trotzdem wurden sofort „die Deutschen“ dafür verantwortlich gemacht, genauer gesagt die „Nazis“. Doch was ist dran?

Zwei Mädchen (acht und neun Jahre) behaupteten, sie hätten einen beim Feuerlegen gesehen. Ebenso wären die Bewohner seit längerem Drohungen von Rechtsextremisten ausgesetzt. Sofort wird dies von türkischen Medien aufgegriffen, der türkische Ministerpräsident Erdogan besucht die Unglücksstelle.

Betrachten wir zunächst die Ereignisse in Deutschland, bevor die Rezeption in den türkischen Medien analysieren.

Ein junger Türke sagte in die Kamera eines deutschen öffentlich-rechtlichen Senders, sein Opa habe die Feuerwehr gerufen, aber die sei „nicht zur gewünschten Zeit da gewesen“. Sie hätten „so 20 Minuten gewartet“. Tatsächlich sieht die Sache anders aus. Um 16.22 Uhr ging der erste Anruf bei der Feuerwehr Ludwigshafen ein. Um 16.24 Uhr, also zwei Minuten nach dem ersten Anruf, war der erste Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort. Die schnelle Reaktion war nur möglich, weil der Löschzug aufgrund eines Umzuges bereits in der Nähe war. Weitere drei Minuten später, um 16.27 Uhr, war zusätzlich der erste Löschzug der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen vor Ort. Von der vom besagten Türken genannten Wartezeit kann keine Rede sein.

Weitere Äußerungen türkischer Mitmenschen lassen zweifeln. Eine junge Türkin ist der Meinung, es sei Brandstiftung, solange nicht das Gegenteil bewiesen sei. Dies ist mit Rechtsstaatlichkeit und der damit verbundenen Unschuldsvermutung nicht vereinbar. Ein weiterer Türke mittleren Alters schreit aufgebracht in die Kamera: „Das was Ihr früher mit Juden gemacht habt, macht Ihr heute mit uns!“ Auf diese Weise wird aus – nach dem Stand der Ermittlungen – einem tragischen Unfall eine Linie zum Holocaust hergestellt. Dies ist nicht nur unsinnig, sondern auch eine Verharmlosung der Opfer des Nationalsozialismus und damit strafbar.

Im Weiteren wurden Feuerwehrmänner, welche unter Einsatz ihres eigenen Lebens andere retteten, von Türken bespuckt und geschlagen. Retter, wahre Helden werden hier zu Mördern gemacht.

Die Reaktion in türkischen Medien ließ nicht lange auf sich warten. Die maßgeblich vom türkischen Militär finanzierte Tageszeitung „Milliyet“ beschrieb Ludwigshafen als „Nazi-Nest“, die „Hürriyet“ schreibt vom „faschistischen Deutschland“, im TV wird auf der schwarz-rot-goldenen Deutschlandfahne kurzum ein Hakenkreuz platziert und der Moderator spricht von „den Deutschen“, wenn er über die Täter spricht. So gießen türkische Medien weiter Öl ins Feuer und radikalisieren die aufgebrachten Menschen.

Doch was bleibt von alledem? Solange die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind, kann man nur spekulieren. Während – gerade hierzulande – gerne darüber spekuliert, ob es mal wieder „die Rechten“ waren und sich dabei fatale Parallelen zum „Fall Sebnitz“ auftun (denn auf Brandstiftung deutet nichts hin, kein Brandbeschleuniger etc.), denkt kaum jemand darüber nach, die Ursache „im Haus“ zu suchen. Aber auch das illegale Abzapfen von Strom scheint laut Brandermittler nicht die Ursache gewesen zu sein. Waren es vielleicht die beiden „Zeugen“, die Mädchen, die mit ihrer Aussage von ihrer eigenen kleinen Zündelei ablenken wollen?

Das Gesamtbild des Verhaltens jener o.g. Personen macht jedoch den Eindruck, als müsse der „Fehler“ bei „den Deutschen“ liegen, als könne dafür kein Türke, weder der Hausbesitzer noch die Bewohner, verantwortlich sein. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

Als Fazit bleibt zu sagen: es wurde noch nie so viel gesagt und geschrieben über einen Vorfall, von dem man so wenig wusste.

NOKIA und das Werk in Bochum

Die Meldung schlug ein wie eine Bombe. NOKIA werde sein Werk in Bochum schließen und 2300 Beschäftigte entlassen. Und das, obwohl NOKIA im vergangenen Jahr einen Rekordgewinn von 1,7 Mrd. Euro erwirtschaftete. Begründet wurde die Schließung des Werkes mit Einsparungen bei Kosten, generell hohen Lohnnebenkosten in der Republik und dem Fehlen von „flexiblem Kapazitätswachstum“.

Der Protest ließ nicht lange auf sich warten. Organisiert von Gewerkschaften und Betriebsräten kamen die Beschäftigten zusammen und legten die Arbeit nieder. Der Kampf gegen seinen eigenen Arbeitgeber konnte endlich aufgenommen werden.

Der Mobiltelefon-Hersteller löste mit der Nachricht, einen Teil seiner Produktion aus der BRD weg nach Rumänien zu verlagern, einen Sturm der Empörung aus. Kunden wollten keine NOKIA-Handys mehr kaufen, Politiker gaben die ihren zurück. Doch stellt sich dabei immer auch die Frage, was eigentlich hinter den Kulissen passiert.

Sicherlich hat NOKIA für den Bau des Werkes in Bochum Subventionen i.H.v. 42 Mio. Euro aus Steuergeldern erhalten mit der Auflage, eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen zu schaffen. Ob dies auch wie verabredet geschehen ist, steht noch in der Diskussion. Das Land Nordrhein-Westfalen jedenfalls hat vorsorglich schon mal die Subventionen zurückgefordert. Und krude Theorien wurden laut, dass NOKIA das Land nur ausgenutzt hätte, um an das Geld zu kommen.

Im rumänischen Wirtschaftsministerium wurde hingegen vorgerechnet, dass sich der Umzug für Rumänien auf jeden Fall lohne. So werde NOKIA bereits in den ersten fünf Jahren ca. 500 Mio. Euro an Steuern zahlen. Dazu noch die geschaffenen Arbeitsplätze, welche Menschen direkt oder indirekt aus der Arbeitslosigkeit holt. Und die Bundesrepublik oder Nordrhein-Westfalen soll mit Verlust dabei hervorgegangen sein? Bei höheren Löhnen, Lohnnebenkosten und höheren Steuern? Und der durch die Schaffung von Arbeitsplätzen mit einhergehenden Senkung der Arbeitslosigkeit? Dies klingt relativ unglaubwürdig.

Desweiteren wurden sowohl der Bau und auch weiterhin die gesamte Logistik des rumänischen NOKIA-Werkes von deutschen Unternehmen durchgeführt. Auch dies sichert Arbeitsplätze in Deutschland.

Am interessantesten jedoch ist die politische Diskussion. So haben führende Politiker wie z.B. Horst Seehofer (CSU) und Peter Struck (SPD) aus Protest ihr Handy an den Hersteller zurückgegeben. Dies wird vor allem im Lichte folgender Umstände spannend: eine sichere Quelle im Wirtschaftsministerium eines bestimmten Bundeslandes versicherte, dass weite Teile der politischen Elite bescheid wussten, dass NOKIA in der BRD nur „übergangsweise“ ein Werk errichten wird. Dies war auch bei den genannten Personen der Fall. Um so unglaubwürdiger wirkt die Medieninszenierung, welche Seehofer und Struck darboten.

Selbstverständlich ist der drohende Verlust des Arbeitsplatzes für die Betroffenen immer ein schweres Los und die Angst, keinen Job mehr zu finden und in Armut abzugleiten, mehr als verständlich. Jedoch sollte statt medienwirksamer Propaganda von Politikern und politischen Institutionen der nüchterne Verstand und die Vernunft das Handeln bestimmen. Und vernünftig ist es für einen Betrieb, dort zu investieren, wo es sich für ihn am meisten lohnt, nicht wo er von einem Staat dazu bestochen wird. Insofern hat die Schließung des Werkes in Bochum auch gute Seiten: die Sicherung von Arbeitsplätzen in den restlichen NOKIA-Werken in der Bundesrepublik durch Kosteneinsparungen, die Hebung des Lebensstandards im neuen EU-Land Rumänien und eine überfällige Diskussion über mit Steuergeldern erkaufte Arbeitsplätze, sogenannte Subventionen.

Bild: http://www.marjinal.com.tr/basin/imaj/gorsel/nokia-logo.jpg

Montag, 3. Dezember 2007

Deutsche Unwissenheit I: das Eiserne Kreuz

In der heutigen Zeit, im „Kampf gegen Rechts“, im „Aufstand der Anständigen“, der mittlerweile zum Aufstand der Ahnungslosen geworden ist, wird nahezu jedes Symbol deutscher Geschichte als „faschistisch“, „nazistisch“ oder zumindest als „rechts“ (womit jedoch die ersten beiden Bezeichnungen gemeint sind) verunglimpft. Im zweiten Teil über die deutsche Unwissenheit behandele ich das Eiserne Kreuz.

Das Eiserne Kreuz ist eine militärische Auszeichnung, die erstmal vom Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. im Jahre 1813 gestiftet wurde. In seiner Form lehnte es sich an das Tatzenkreuz des Deutschen Ordens an. Während die erste Version von 1813 noch ein „FW“ (für Friedrich Wilhelm), eine Krone sowie ein Eichenlaub zierte, rückte später statt einem „FW“ nur noch ein „W“ (für Wilhelm I. bzw. Wilhelm II.) in den oberen Balken. Das Stiftungsjahr war in allen Kreuzen im unteren Balken zu finden. Unter den Nationalsozialisten wurde das EK 1939 erneut gestiftet, wobei das Eichenlaub durch das Hakenkreuz ersetzt wurde. Das Eiserner Kreuz war der erste europäische Kriegsorden, der ohne Ansehen von Stand und Dienstgrad vergeben wurde.

Das EK wurde zum Zeichen der Bundeswehr und ist heute als Hoheitszeichen auf den Fahrzeugen aller Teilstreitkräfte zu finden. Ebenso ist auf den Ehrenmedaillen und Ehrenkreuzen der Bundeswehr das Eiserne Kreuz zu sehen, das als Symbol für Freiheitsliebe, Ritterlichkeit und Tapferkeit steht.

Es ist also folglich unschwer zu erkennen, dass das Eiserne Kreuz in seiner fast 200jährigen Geschichte nicht allein auf die Zeit von 1933-1945 beschränkt werden kann, auch wenn linke Gruppierungen nicht müde werden, alles Historische dem Nationalsozialismus zuzuordnen. Seit 1957 sind die Inhaber des Eisernen Kreuzes auch berechtigt, ihren Orden zu tragen – sofern sie das Hakenkreuz (als Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen) im EK ausstanzen oder ähnlich unkenntlich machen lassen bzw. ihr damals verliehenes EK gegen eines mit Eichenlaub statt Hakenkreuz eingetauscht haben.

Bild: sammlernet.de

Samstag, 1. Dezember 2007

Kritisch-moralischer Revisionismus

Häufig meint der Mensch, im Besitz absoluter Wahrheit zu sein. Vor allem ist dies der Fall, wenn es seinen Interessen dient. Doch stellt sich die Frage, ob es absolute Wahrheiten geben kann. Dem schließt sich die Frage an, ob der Mensch fähig ist, jene absoluten Wahrheiten auch zu erkennen. Oder ob der Mensch viel mehr seine Umwelt auf gewisse Weise – welche durch seinen sozio-kulturellen Hintergrund geprägt ist – lediglich interpretiert. Sicherlich gibt es Hinweise, dass bestimmte Vorgänge tatsächlich stattgefunden haben, doch bleibt dies im Bereich der Wahrscheinlichkeiten. Auch wenn alles dafür spricht, dass etwas so und nicht anders stattgefunden hat, ist es nicht bewiesen. Die Wahrscheinlichkeit ist nur sehr hoch. Kritisch wird dies jedoch, wenn historische Ereignisse betrachtet werden. Vor allem dann, wenn eine politisch-ideologische Intention damit verbunden ist.

Das Wort „Revisionismus“ geht auf das Lateinische zurück und lässt sich mit Rückschau bzw. Überprüfung (re: wieder, zurück; videre: ansehen) übersetzen. Wertfrei betrachtet bedeutet dies also, dass bestimmte als Fakten angesehene Umstände auf ihren Wahrheitsgehalt, ihre Tiefe und ihre Vollständigkeit hin überprüft werden. Einer der bekanntesten Revisionisten war Nikolaus Kopernikus. Er revidierte das von der Kirche diktierte geozentrische Weltbild und lieferte erdrückende Hinweise auf dessen Fehlerhaftigkeit.

In der Bundesrepublik Deutschland wird der Begriff des „Revisionismus“ meist in anderer Hinsicht verwendet. Betrachtet man einschlägige Lexika im Netz bzw. Publikationen, so stellt man schnell fest, dass der Begriff eindeutig negativ konnotiert ist. So gilt das in Frage Stellen der gängigen Lehre der Geschichte der Massenvernichtung der europäischen Juden als eine dezidiert rechtsextremistische Anschauung.

Das Leugnen, Billigen oder Verharmlosen des Holocaust steht in der BRD ebenso unter Strafe wie das Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen von nationalsozialistischer Gewalt- und Willkürherrschaft, das die Würde der Opfer verletzt. So ist das Bestreiten des Massenmordes an den Juden ein Meinungsdelikt, man wird also für das Kundtun seiner Meinung bestraft. Spannenderweise beschränkt sich dies auf die Zeit des Nationalsozialismus (§ 130 III, IV StGB). Ein Leugnen oder Verherrlichen der Terrorherrschaft in China, Kambodscha, Vietnam, Kuba, der Sowjetunion, der DDR oder eines sonst totalitär geführten Staates fällt nicht darunter. Im Gegenteil. Heute sorgt es zwar Zeitweise für Aufregung, wenn man den Mauerbau und Schießbefehl der DDR für richtig und notwendig hält. Aber das ebbt schnell wieder ab.

Kommen wir zurück zum Nationalsozialismus. Wie bereits erwähnt, ist das Leugnen etc. mit Strafen sanktioniert. (Eigentlich interessant, dass Neo-Nazis den Holocaust leugnen. Führt man sich deren Antisemitismus mal vor Augen, müssten sie eigentlich stolz auf die Massenvernichtung der Juden sein.) Und dies führt uns zu zweierlei Problemen.

1. Durch die Sanktionierung von Meinungen wird eine kritische Diskussion unterbunden. Historische Forschung ist unmöglich. Ein Historiker, der nach bestem Wissen und Gewissen den Holocaust erforscht und bei seinen Ergebnissen über die Zahl der ermordeten Juden eine Ziffer kleiner als 6 vor einer insgesamt 7-stelligen Zahl hat, kann seine Ergebnisse nicht publizieren oder anderweitig zugänglich machen. Er und sein Verleger ständen mit einem Bein im Gefängnis. Zusätzlich wäre sein Ruf beschädigt, da er im Verdacht steht, Ziel seiner Arbeit sei die Entlastung der Nationalsozialisten und ihrer Verbrechen.

Dies führt uns auch schon zum zweiten Problem.

2. In kaum einem anderen Fall meint der Betrachter die Intention so genau zu kennen wie in dem unter 1. Beschrieben Fall. Jedwede Feststellung, etwas könne im Dritten Reich evtl. anders sein – vor allem, wenn sich etwas weniger grausam darstellt als bisher angenommen –, wird mit dem Vorwurf der Verharmlosung des Nationalsozialismus geahndet. „Die Deutschen sollten lernen die Geschichte auch dann zu akzeptieren, wenn sie für sie günstig ist“, hat ein intelligenter Mann einmal gesagt. Das Problem ist ganz grundsätzlicher Natur. Es erfolgt hier eine Vermengung von der Suche nach historischen Tatsachen und deren moralischer Bewertung.

Bleiben wir beim Historiker, der sich mit dem Holocaust beschäftigt. Nehmen wir mal an, er entdecke bisher in irgendwelchen Archiven schlummernde Akten, die belegen, dass statt der bisher angenommenen 6 Millionen Juden 4 Millionen Juden ermordet wurden. Er dürfte seine Entdeckung bei Strafe nicht publizieren. Entdeckte er hingegen Akten, die darauf schließen ließen, dass z.B. 8 Millionen Juden ermordet wurden, stellte dies kein Problem dar. Somit wird Forschung und die Suche nach der Wahrheit verhindert, sobald politisch-ideologisch nicht gewollte Ergebnisse zu Tage gefördert werden. Forschung muss jedoch immer ergebnisoffen sein.

Eigentlich gilt in der BRD der Grundsatz der Trennung von Moral und Gesetz. Eigentlich. Nicht im Falle des § 130 StGB. Wie bereits beschrieben, werden „falsche“ Ergebnisse bestraft. Man vermengt hier die Suche nach Tatsachen mit einer dem Suchenden vermeintlich innewohnenden Moral, die ihm unterstellt wird. Es ist jedoch strikt zwischen Fakt und Moral zu trennen.

Die Moral hat jedoch noch eine weitere Komponente. Sie geht über die Verbrechen des Nationalsozialismus hinaus und wird allgemein. Aus historischer Sicht ist es wichtig zu wissen, wie viele Juden von den Nationalsozialisten ermordet wurden. Für die moralische Bewertung spielt das eine nur untergeordnete Rolle. Ob die Nationalsozialisten jetzt 2, 4, 6 oder 8 Millionen Juden ermordet haben, ist aus moralischer Sicht egal. Ein System kann nicht anhand einer Zahl als mehr oder minder grausam eingestuft werden. Auf diese Weise ließe sich der Nationalsozialismus sogar als weniger grausam darstellen als die Sowjetunion, China oder Kambodscha. In der UdSSR sind ca. 30 Millionen, in China über 60 Millionen und in Kambodscha 2 Millionen Menschen ermordet worden. Was Kambodscha in diese Liga bringt? Es hatte vor dem „Amtsantritt“ von Pol Pot und seinen Roten Khmer 8 Millionen Einwohner. Es wurde also ein Viertel der Bevölkerung ausradiert. Alles (entweder im Verhältnis oder in absoluten Zahlen) mehr Tote als unter den Nationalsozialisten. Aber macht das diese deswegen wirklich weniger schlimm? Bestimmt nicht. Mord wird nicht weniger schlimm, nur weil ihn mehrere begangen haben.

Es wurde aufgezeigt, dass Gesetze über historische Umstände und deren Diskussion in mehreren Punkten unsinnig sind. Sie unterbinden Forschung, Diskussion, Meinungsfreiheit. Anzustreben wäre folglich eine kritische Überarbeitung des §130 III und IV StGB. Zum Einen, weil er sich lediglich auf die Zeit des Nationalsozialismus beschränkt, somit gleiche Äußerungen über andere Menschen in anderen Diktaturen aber zulässt. Es werden Menschen also sortiert. Bei dem einen Teil ist es strafwürdig, beim anderen nicht. Menschen werden so nach Wert sortiert, indem man zwischen Opfern unterscheidet.

Zum Anderen muss gestattet sein, Dinge nicht zu glauben. Wer nicht an die Gesetze Newtons oder Einsteins glaubt, dem soll es so belassen sein. Auch wenn er täglich mit dem Gegenteil konfrontiert ist, muss man seine Meinung tolerieren. Grenzen findet dies erst dann, wenn zur Gewalt aufgerufen wird. Eine Besserstellung der Opfer der nationalsozialistischen Terrorherrschaft gegenüber anderen Opfern von Gewalt und Unterdrückung, so wie es der §130 III, IV StGB vorsieht, ist widersprüchlich zu den Menschenrechten, die allen Menschen gleich zustehen. Das Andenken Verstorbener wird bereits durch §189 geschützt, eine besondere Ausweitung bezüglich der Zeit des Nationalsozialismus ist folglich nicht nötig.

Ich plädiere daher für einen kritisch-moralischen Revisionismus, der die Suche nach historischen Wahrheiten von deren moralischer Bewertung trennt. Alles muss hinterfragbar sein und hinterfragt werden. Alles muss kritisch gesehen werden, sonst ist es Ideologie. Die Geschichte muss ergebnisoffen erforschbar bleiben. Und dies bezieht sich auf alle Teile, nicht nur auf den hier beschriebenen Fall des Holocaust.


Bild: Uni Bochum

Montag, 29. Oktober 2007

SPD-Parteitag: Bundesrepublik Neidschland

Das Statistische Bundesamt hat, basierend auf Daten aus dem Jahre 2003, eine aktuelle Statistik zum Besten gegeben. Was man dabei sofort erkennt: entgegen der Neidpropaganda von SPD, Grünen und umbenannter SED findet eine gigantische Umverteilung statt. Die geht natürlich vielen nicht weit genug.

Faktisch ist es jedoch so, dass beinahe 20% des gesamten Einkommensteueraufkommens von lediglich einem Prozent der Einkommensteuerpflichtigen mit einem Einkommen ab 162.231 Euro erbracht werden. Die oberen 10% (mit einem Einkommen ab 65.951 Euro) entrichten bereits über die Hälfte des Aufkommens. Betrachtet man die obere Hälfte der Pflichtigen mit einem Einkommen ab 27.216 Euro, stellt man fest, dass diese bereits 92,5% des Aufkommens tragen. Folglich entrichtet die untere Hälfte der Einkommensteuerprflichtigen lediglich 7,5% des Einkommensteueraufkommens. Das untere Fünftel entrichtet sogar nur 0,1%...

Das hindert aber Die Linke nicht, ihre Neidkampagnen über das Land zu ergießen. Da wird dann von fehlender "sozialer Gerechtigkeit" geredet. Gemeint ist wohl eher "soziale Gleichheit". Durch das Ankommen der SPD in der Realpolitik und erste spärliche Reformvorhaben (Agenda 2010) bekommt sie nun Druck vom linken Rand. So verliert sie nach und nach Wähler und Mitglieder an die Sozialisten, die fern jedweder Machbarkeit und entgegen aller Freiheitsgrundsätze die linke Umverteilungsseele wärmt. Das hat der Populist Kurt Beck erkannt und will dem extremistischen Populisten Oskar Lafontaine nicht das Feld überlassen. Ergebnis ist das sog. "Hamburger Programm", das die Sozialdemokraten verabschiedet haben und einen Rückschritt von der Reformpolitik nun als Fortschritt verkaufen wollen. Mit diesem Programm rückt die SPD nach links und fordert traditionell-staatsgläubig mehr Einmischung des Staates in das Leben der Menschen. Von sozialen Wohltaten wie der Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitnehmer über ein Tempolimit bis zum Verbot der NPD. Doch betrachten wir die Punkte mal im einzelnen.

Die Forderung, ältere Arbeitnehmer, welche länger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollten länger Arbeitslosengeld I beziehen können, bevor die Arbeitslosengeld II erhalten, klingt zunächst einleuchtend. Jedoch widerspricht es fundamental dem Prinzip der Arbeitslosenversicherung. Während in der Rentenversicherung Anwartschaften erworben werden, die zu höheren Renten führen, ist die Arbeitslosenversicherung keine Beitragsversicherung mit dem Erwerb von Anwartschaften in diesem Sinne. Die Krankenkasse z.B. bietet für den Fall der Krankheit eine Wiederherstellung der Gesundheit soweit dies möglich ist. Die Arbeitslosenversicherung hingegen bietet keinen neuen Arbeitsplatz, sie bietet für einen begrenzten Zeitraum Lohnersatz. Man müsste, um die von der SPD angestrebte Ungleichbehandlung und damit Diskriminierung von jüngeren Menschen durch den Staat glaubhaft machen zu können, das gesamte Prinzip der Arbeitslosenversicherung umgestalten. So könnte man für den Arbeitnehmer pro eingezahlter 12 Beitragsmonate einen Monat an Arbeitslosengeldbezug andenken. Es wird jedoch schwierig für die SPD, die Verlängerung für Ältere ohne eine Kürzung bei Jüngeren auf die Beine zu stellen. Das möchte die SPD auch gar nicht und nennt es gleich mal „Ältere gegen Jüngere ausspielen“. Was sie möchte, ist einfach mehr Staat, mehr Sozialstaatsromantik und eine Befriedigung der linken Umverteilungsseele.

Betrachten wir als nächstes das Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen. Sicherlich ist richtig, dass die Bundesrepublik eines der wenigen europäischen Länder ohne Tempolimit ist. Aber ist das was schlechtes? Muss man alle Dummheiten, die andere machen, mitmachen? Sigmar Gabriel selbst hat gesagt, dass dies nahezu keine Auswirkungen auf die CO2-Emissionen hat. Man müsse 270 Mio. Tonnen CO2 einsparen, die Automobilemissionen betrügen jedoch lediglich 2,5 Mio. Tonnen, so Gabriel. Durch niedrigere Geschwindigkeit werden auch keine Staus verhindert. Ferner bilden die Autobahnen in der Bundesrepublik ein Drittel der Straßen, es entstehen dort jedoch nur 6% der Unfälle, so der ADAC. Auch ist ein Tempolimit unter ökologischen Gesichtspunkten - weil einfach eine stupide Verallgemeinerung völlig unterschiedlicher Automobile - eine Farce. Mit einem VW Lupo verbraucht man bei 170 km/h mit Sicherheit weniger Benzin als mit einer Mercedes S-Klasse bei 120 km/h. Gern wird dann das Argument gegen "Raser" ins Feld geführt. Aber wer oder was ist ein Raser? Ist jemand, der bei Sonnenschein, trockener Fahrbahn und völlig freier Fahrt 230 km/h fährt, ein Raser? Oder ist jemand, der bei 120 km/h, bei dichtem Verkehr dem Vordermann mit Lichthupe auf wenige Meter auffährt, ein Raser? Ist nicht derjenige der Raser, der 120 km/h fährt oder meint fahren zu müssen, obwohl der Verkehr nicht mehr als 70 km/h zulässt? Gefährdet nicht gerade er die Mitmenschen weit mehr als der vermeintliche "Raser" mit 230 km/h auf völlig freier Strecke? Richtig ist lediglich, dass höhere Geschwindigkeiten bei Unfällen mit höherer Wahrscheinlichkeit zum Tod führen. Aber ist das der Grund? Enthält uns die SPD eine Studie vor, die besagt, dass Unfälle ab 130 km/h tödlich sind und darunter nicht?

Kommen wir zum Lieblingsthema der Jungsozialisten, der NPD. Mit einem großen Plakat mit der Aufschrift „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, welche ja gerne in linksextremistischen Zirkeln kursiert, haben die Jusos klargemacht, dass sie andere Meinungen als Verbrechen ansehen. Wie so häufig, wenn man programmatisch etwas schwächlich auf der Brust ist und es kaum vermag, seine Anhänger hinter den eigenen Positionen zu versammeln, beschwört man den gemeinsamen Feind und sammelt so sein Stimmvieh hinter sich. Alle totalitären Bewegungen arbeiten so. Faschisten und Nationalsozialisten hatten als großen Feind den (internationalen) Sozialismus, die Demokraten oder Juden. Sozialisten und Kommunisten haben ihre Faschisten, Nazis oder Menschen, die sie als Ungeziefer bezeichnen („Heuschrecken“). Folglich muss mal wieder ein Verbot der rechtsextremistischen NPD gefordert werden. Netterweise ist Nils Annen, der Linksaußen auf dem Schoß von Andrea Nahles im SPD-Bundesvorstand, auf die Problematik des Linksextremismus eingegangen. Er hat gesagt, wenn es gegen Rechtsextremismus gehe und man den Vorwurf gesagt bekomme, man solle auch gegen Linksextremismus vorgehen, solle man „nicht so kleinlich sein“. Man kann nach Annen also einen Extremismus getrost vernachlässigen. Seine Parteikollegen tun dies bereits seit Jahren und koalieren mit der Linken. Er hängt weiter der Illusion an, mit einer verschwundenen Partei verschwänden auch die Menschen, die so denken. Andere SPDler sprechen sich sogar explizit für die Einbindung von Linksextremisten im „Kampf gegen Rechts“ aus. Aber „wer als Demokrat Bündnisse ‚gegen rechts’ mit der PDS eingeht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Abgrenzung des demokratischen Verfassungsstaates gegenüber Linksextremisten aufzuweichen“.

Mit diesem Grundsatzprogramm hat sich die SPD selbst ins Abseits manövriert. Sie wird ihre Forderungen mit der Union nicht umsetzen können, das ist allen klar. Was kann die SPD tun? Entweder macht sie mit der Union Realpolitik und verabschiedet sich damit faktisch sofort wieder vom Grundsatzprogramm. Oder sie beendet die große Koalition. Und dann muss sie den Wählern erst mal klarmachen, wieso das Beenden der Koalition richtig war. Weil man mitten in der Legislaturperiode wissentlich ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet, das mit dem Koalitionsvertrag inkompatibel ist? Es ist klar, dass die SPD möglichst gestärkt aus der jetzigen Koalition starten will und den Wahlkampf lieber gestern als heute beginnt, um sich zu profilieren und ein Absinken in der Wählergunst zu verhindern. Bleibt zu hoffen, dass der Wähler diese taktischen Manöver durchschaut, wenn man die Koalition sprengt und somit in den Augen der Wähler das Parteiwohl über das Wohl des Landes stellt. So leicht kommt die SPD da nicht raus. Es könnte alles auch ein von Beck mittelfristig angelegtes parteitaktisches Manöver sein, um die Sozialdemokraten so weit nach links zu schieben, dass eine Koalition mit Grünen und umbenannter SED möglich wird. Faktisch besteht schon heute eine linke Mehrheit im Bundestag. Ob Beck nur den Wegbereiter eines dunkelroten Deutschlands mit erneut der SED an der Macht und damit in Volksfrontmentalität eine „vereinigte Linke“ vorbereitet, weiß wohl nur er.

Bild: FAZ

Mittwoch, 1. August 2007

Freiheit geht in Rauch auf

Drei Bundesländer haben zum 01. August 2007 Rauchverbote erlassen. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen in Krankenhäusern, Schulen und Behörden nun untersagt. Das geht auch völlig in Ordnung, da diese Länder das Rauchen in ihren eigenen Einrichtungen untersagen.

Der Hammer kommt aber aus Baden-Württemberg (und Mecklenburg-Vorpommern wird 2008 nachziehen): hier ist das Rauchen auch in Kneipen und Gaststätten verboten. Diese Länder greifen damit in eine Sphäre ein, in der staatliche Organe nichts zu suchen haben.

Als Argument wird dabei auch immer der Schutz der armen Nichtraucher angeführt. Sie gilt es vor dem Qualm des neuen Antichristen Raucher zu schützen. Dabei wird dem eigentlich selbstbestimmten Menschen aber gleich in doppelter Hinsicht die Entscheidungsfreiheit genommen. Zum Einen überlässt der Staat es nicht dem Gastwirt, ob in seinen Räumlichkeiten, für die er und nicht der Staat Pacht/Miete zahlt, geraucht werden darf. Selbstbestimmung würde bedeuten, die Wahl dem Wirt als Besitzer des Lokales zu überlassen. Zum anderen nimmt der Staat dem Kunden die Möglichkeit, sein Restaurant nach dem Gesichtspunkt des Rauchendürfens auszuwählen. Der Kunde darf nun nicht mehr selbst entscheiden, ob er eine Lokalität besucht, weil man dort rauchen darf. Wen es stört, dass in einer Kneipe geraucht wird, wird nicht gezwungen, diese zu besuchen. Selbstbestimmung würde bedeuten, die Wahl dem Kunden als Konsument zu überlassen. Stattdessen darf nun auch in Kneipen, die nie ein Nichtraucher je betreten hat, nicht mehr geraucht werden. Und das wirtschaftliche Konzept für findige Wirte, das erste rauchfreie Restaurant der Stadt zu betreiben, ist somit auch zerschlagen.

Besonders hart trifft es jedoch sogenannte Wasserpfeifen-Bistros, die allein aufgrund des Rauchens von Wasserpfeifen aufgesucht werden. Es grenzt schon an totalem Realitätsverlust, Lokalen, die ihre Existenz durch Rauchen bestreiten, das Rauchen zu verbieten.

Doch was würde Abhilfe schaffen? Grundsätzlich und sehr einfach ausgedrückt: weniger Staat! Der Staat sollte sich nicht zum Wächter über den Menschen erheben und all seine Lebensbereiche regeln. Es ist, um es mit Hayek zu sagen, nur die Anmaßung von Wissen staatlicherseits. Das abstrakte Gebilde Staat entmündigt mich als Bürger und schreibt mir mit Verboten vor, was gut für mich ist. Der zweite Schritt wäre dann: mehr Markt! Überließe man es dem sich selbst regulierenden Markt (also Angebot und Nachfrage), könnten sich Kneipen entwickeln, in denen geraucht werden darf, wenn es die Nachfrage verlangt. Kein Nichtraucher wäre gezwungen, diese zu besuchen. Er könnte Nichtraucherkneipen besuchen, denn diese würden ebenfalls entstehen. Und niemand, der rauchen will, wäre genötigt, diese zu besuchen. Und Kneipen, deren Kundschaft zu 95 Prozent aus Rauchern und 5 Prozent aus Nichtrauchern, denen es egal ist, wenn geraucht wird, bestehen, müssten nicht um ihre Kundschaft und damit ihre Existenz bangen.

PS: auch ich bin Nichtraucher.


Bild: ewe-baskets.de

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