Im Dritten Reich wurden die Farben schwarz-rot-gold ziemlich zügig verboten und schwarz-weiß-rot als „gleichberechtigte“ Fahne neben der Hakenkreuzfahne gehisst. Da die Farben als Nationalfarben derart verbreitet waren, musste die Regierung gegen den inflationären Gebrauch vorgehen und verbot die Darstellung auf Alltagsgegenständen aller Art als „nationalen Kitsch“. Nach dem Tod von Hindenburg und der Zusammenführung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten unter Hitler wurden die Reichsfarben auf schwarz-weiß-rot festgeschrieben, die Fahne (Staats- und Handelsflagge) wurde die Hakenkreuzfahne. Sogar die sowjetische Propaganda nutzte die Farben schwarz-weiß-rot für ihre sozialistische Organisation im Reich, „Nationalkomitee Freies Deutschland“ (NKFD), um einen besseren Zugang zu den Offizieren im deutschen Widerstand zu bekommen. Weiter sind die Farben in der NS-Führung immer unbeliebter geworden, wurden sie doch weiterhin von der rechtsdemokratischen und monarchistischen Opposition im Staate verwendet.
Nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg waren zwar noch bis Mitte der 1950er Jahre fast die Hälfte der Deutschen für die Farben schwarz-weiß-rot, ein befürchteter Flaggenstreit blieb jedoch aus. Deutsche Behörden gingen sogar streng gegen die Farben vor und entfernten ein Türschild der Bundestagsfraktion der DRP-NDP.
Heutzutage beschränkt sich die Verwendung der Farben schwarz-weiß-rot auf monarchistische Strömungen sowie auf Rechtsextremisten. Dies ist durchaus ein Problem, da die meisten Monarchisten in Deutschland eine parlamentarische, freiheitlich-demokratische Monarchie nach dem Vorbild der Niederlande oder der skandinavischen Königreiche anstreben, also alles andere als undemokratisch gesinnt sind. Sie verurteilen daher die Verwendung – eher den Missbrauch – der Kaiserfarben durch Rechtsextreme aufs Schärfste.
In der Bundesrepublik ist das Zeigen der schwarz-weiß-roten Kaiserfahne erlaubt, ebenso die Handelsflagge. Hingegen verboten ist das zeigen der kaiserlichen Reichskriegsflagge in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland, weil man der Ansicht ist, dies stelle einen „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“ dar. Desweiteren kann es in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer Verfolgung wegen Ordnungswidrigkeit kommen, da sie als „Provokation“ gewertet werden könnte.
Es ist also ein Fehler, die Reichsfarben denjenigen zu überlassen, denen sie nicht zusteht. Rechtsextreme nutzen die kaiserlichen Fahnen, obwohl sie eine Diktatur anstreben. Sie nutzen sie zu Unrecht, da ihre Ideologie nichts mit einer parlamentarischen Monarchie zu tun hat. Und die Verfolgung des Zeigens dieser Farben (Reichkriegsflagge) führt dazu, dass Demokraten dies nicht mehr tun werden und sich dies auf Menschen beschränkt, die das demokratische System sowieso ablehnen.
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