Montag, 3. Dezember 2007

Deutsche Unwissenheit I: das Eiserne Kreuz

In der heutigen Zeit, im „Kampf gegen Rechts“, im „Aufstand der Anständigen“, der mittlerweile zum Aufstand der Ahnungslosen geworden ist, wird nahezu jedes Symbol deutscher Geschichte als „faschistisch“, „nazistisch“ oder zumindest als „rechts“ (womit jedoch die ersten beiden Bezeichnungen gemeint sind) verunglimpft. Im zweiten Teil über die deutsche Unwissenheit behandele ich das Eiserne Kreuz.

Das Eiserne Kreuz ist eine militärische Auszeichnung, die erstmal vom Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. im Jahre 1813 gestiftet wurde. In seiner Form lehnte es sich an das Tatzenkreuz des Deutschen Ordens an. Während die erste Version von 1813 noch ein „FW“ (für Friedrich Wilhelm), eine Krone sowie ein Eichenlaub zierte, rückte später statt einem „FW“ nur noch ein „W“ (für Wilhelm I. bzw. Wilhelm II.) in den oberen Balken. Das Stiftungsjahr war in allen Kreuzen im unteren Balken zu finden. Unter den Nationalsozialisten wurde das EK 1939 erneut gestiftet, wobei das Eichenlaub durch das Hakenkreuz ersetzt wurde. Das Eiserner Kreuz war der erste europäische Kriegsorden, der ohne Ansehen von Stand und Dienstgrad vergeben wurde.

Das EK wurde zum Zeichen der Bundeswehr und ist heute als Hoheitszeichen auf den Fahrzeugen aller Teilstreitkräfte zu finden. Ebenso ist auf den Ehrenmedaillen und Ehrenkreuzen der Bundeswehr das Eiserne Kreuz zu sehen, das als Symbol für Freiheitsliebe, Ritterlichkeit und Tapferkeit steht.

Es ist also folglich unschwer zu erkennen, dass das Eiserne Kreuz in seiner fast 200jährigen Geschichte nicht allein auf die Zeit von 1933-1945 beschränkt werden kann, auch wenn linke Gruppierungen nicht müde werden, alles Historische dem Nationalsozialismus zuzuordnen. Seit 1957 sind die Inhaber des Eisernen Kreuzes auch berechtigt, ihren Orden zu tragen – sofern sie das Hakenkreuz (als Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen) im EK ausstanzen oder ähnlich unkenntlich machen lassen bzw. ihr damals verliehenes EK gegen eines mit Eichenlaub statt Hakenkreuz eingetauscht haben.

Bild: sammlernet.de

Samstag, 1. Dezember 2007

Kritisch-moralischer Revisionismus

Häufig meint der Mensch, im Besitz absoluter Wahrheit zu sein. Vor allem ist dies der Fall, wenn es seinen Interessen dient. Doch stellt sich die Frage, ob es absolute Wahrheiten geben kann. Dem schließt sich die Frage an, ob der Mensch fähig ist, jene absoluten Wahrheiten auch zu erkennen. Oder ob der Mensch viel mehr seine Umwelt auf gewisse Weise – welche durch seinen sozio-kulturellen Hintergrund geprägt ist – lediglich interpretiert. Sicherlich gibt es Hinweise, dass bestimmte Vorgänge tatsächlich stattgefunden haben, doch bleibt dies im Bereich der Wahrscheinlichkeiten. Auch wenn alles dafür spricht, dass etwas so und nicht anders stattgefunden hat, ist es nicht bewiesen. Die Wahrscheinlichkeit ist nur sehr hoch. Kritisch wird dies jedoch, wenn historische Ereignisse betrachtet werden. Vor allem dann, wenn eine politisch-ideologische Intention damit verbunden ist.

Das Wort „Revisionismus“ geht auf das Lateinische zurück und lässt sich mit Rückschau bzw. Überprüfung (re: wieder, zurück; videre: ansehen) übersetzen. Wertfrei betrachtet bedeutet dies also, dass bestimmte als Fakten angesehene Umstände auf ihren Wahrheitsgehalt, ihre Tiefe und ihre Vollständigkeit hin überprüft werden. Einer der bekanntesten Revisionisten war Nikolaus Kopernikus. Er revidierte das von der Kirche diktierte geozentrische Weltbild und lieferte erdrückende Hinweise auf dessen Fehlerhaftigkeit.

In der Bundesrepublik Deutschland wird der Begriff des „Revisionismus“ meist in anderer Hinsicht verwendet. Betrachtet man einschlägige Lexika im Netz bzw. Publikationen, so stellt man schnell fest, dass der Begriff eindeutig negativ konnotiert ist. So gilt das in Frage Stellen der gängigen Lehre der Geschichte der Massenvernichtung der europäischen Juden als eine dezidiert rechtsextremistische Anschauung.

Das Leugnen, Billigen oder Verharmlosen des Holocaust steht in der BRD ebenso unter Strafe wie das Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen von nationalsozialistischer Gewalt- und Willkürherrschaft, das die Würde der Opfer verletzt. So ist das Bestreiten des Massenmordes an den Juden ein Meinungsdelikt, man wird also für das Kundtun seiner Meinung bestraft. Spannenderweise beschränkt sich dies auf die Zeit des Nationalsozialismus (§ 130 III, IV StGB). Ein Leugnen oder Verherrlichen der Terrorherrschaft in China, Kambodscha, Vietnam, Kuba, der Sowjetunion, der DDR oder eines sonst totalitär geführten Staates fällt nicht darunter. Im Gegenteil. Heute sorgt es zwar Zeitweise für Aufregung, wenn man den Mauerbau und Schießbefehl der DDR für richtig und notwendig hält. Aber das ebbt schnell wieder ab.

Kommen wir zurück zum Nationalsozialismus. Wie bereits erwähnt, ist das Leugnen etc. mit Strafen sanktioniert. (Eigentlich interessant, dass Neo-Nazis den Holocaust leugnen. Führt man sich deren Antisemitismus mal vor Augen, müssten sie eigentlich stolz auf die Massenvernichtung der Juden sein.) Und dies führt uns zu zweierlei Problemen.

1. Durch die Sanktionierung von Meinungen wird eine kritische Diskussion unterbunden. Historische Forschung ist unmöglich. Ein Historiker, der nach bestem Wissen und Gewissen den Holocaust erforscht und bei seinen Ergebnissen über die Zahl der ermordeten Juden eine Ziffer kleiner als 6 vor einer insgesamt 7-stelligen Zahl hat, kann seine Ergebnisse nicht publizieren oder anderweitig zugänglich machen. Er und sein Verleger ständen mit einem Bein im Gefängnis. Zusätzlich wäre sein Ruf beschädigt, da er im Verdacht steht, Ziel seiner Arbeit sei die Entlastung der Nationalsozialisten und ihrer Verbrechen.

Dies führt uns auch schon zum zweiten Problem.

2. In kaum einem anderen Fall meint der Betrachter die Intention so genau zu kennen wie in dem unter 1. Beschrieben Fall. Jedwede Feststellung, etwas könne im Dritten Reich evtl. anders sein – vor allem, wenn sich etwas weniger grausam darstellt als bisher angenommen –, wird mit dem Vorwurf der Verharmlosung des Nationalsozialismus geahndet. „Die Deutschen sollten lernen die Geschichte auch dann zu akzeptieren, wenn sie für sie günstig ist“, hat ein intelligenter Mann einmal gesagt. Das Problem ist ganz grundsätzlicher Natur. Es erfolgt hier eine Vermengung von der Suche nach historischen Tatsachen und deren moralischer Bewertung.

Bleiben wir beim Historiker, der sich mit dem Holocaust beschäftigt. Nehmen wir mal an, er entdecke bisher in irgendwelchen Archiven schlummernde Akten, die belegen, dass statt der bisher angenommenen 6 Millionen Juden 4 Millionen Juden ermordet wurden. Er dürfte seine Entdeckung bei Strafe nicht publizieren. Entdeckte er hingegen Akten, die darauf schließen ließen, dass z.B. 8 Millionen Juden ermordet wurden, stellte dies kein Problem dar. Somit wird Forschung und die Suche nach der Wahrheit verhindert, sobald politisch-ideologisch nicht gewollte Ergebnisse zu Tage gefördert werden. Forschung muss jedoch immer ergebnisoffen sein.

Eigentlich gilt in der BRD der Grundsatz der Trennung von Moral und Gesetz. Eigentlich. Nicht im Falle des § 130 StGB. Wie bereits beschrieben, werden „falsche“ Ergebnisse bestraft. Man vermengt hier die Suche nach Tatsachen mit einer dem Suchenden vermeintlich innewohnenden Moral, die ihm unterstellt wird. Es ist jedoch strikt zwischen Fakt und Moral zu trennen.

Die Moral hat jedoch noch eine weitere Komponente. Sie geht über die Verbrechen des Nationalsozialismus hinaus und wird allgemein. Aus historischer Sicht ist es wichtig zu wissen, wie viele Juden von den Nationalsozialisten ermordet wurden. Für die moralische Bewertung spielt das eine nur untergeordnete Rolle. Ob die Nationalsozialisten jetzt 2, 4, 6 oder 8 Millionen Juden ermordet haben, ist aus moralischer Sicht egal. Ein System kann nicht anhand einer Zahl als mehr oder minder grausam eingestuft werden. Auf diese Weise ließe sich der Nationalsozialismus sogar als weniger grausam darstellen als die Sowjetunion, China oder Kambodscha. In der UdSSR sind ca. 30 Millionen, in China über 60 Millionen und in Kambodscha 2 Millionen Menschen ermordet worden. Was Kambodscha in diese Liga bringt? Es hatte vor dem „Amtsantritt“ von Pol Pot und seinen Roten Khmer 8 Millionen Einwohner. Es wurde also ein Viertel der Bevölkerung ausradiert. Alles (entweder im Verhältnis oder in absoluten Zahlen) mehr Tote als unter den Nationalsozialisten. Aber macht das diese deswegen wirklich weniger schlimm? Bestimmt nicht. Mord wird nicht weniger schlimm, nur weil ihn mehrere begangen haben.

Es wurde aufgezeigt, dass Gesetze über historische Umstände und deren Diskussion in mehreren Punkten unsinnig sind. Sie unterbinden Forschung, Diskussion, Meinungsfreiheit. Anzustreben wäre folglich eine kritische Überarbeitung des §130 III und IV StGB. Zum Einen, weil er sich lediglich auf die Zeit des Nationalsozialismus beschränkt, somit gleiche Äußerungen über andere Menschen in anderen Diktaturen aber zulässt. Es werden Menschen also sortiert. Bei dem einen Teil ist es strafwürdig, beim anderen nicht. Menschen werden so nach Wert sortiert, indem man zwischen Opfern unterscheidet.

Zum Anderen muss gestattet sein, Dinge nicht zu glauben. Wer nicht an die Gesetze Newtons oder Einsteins glaubt, dem soll es so belassen sein. Auch wenn er täglich mit dem Gegenteil konfrontiert ist, muss man seine Meinung tolerieren. Grenzen findet dies erst dann, wenn zur Gewalt aufgerufen wird. Eine Besserstellung der Opfer der nationalsozialistischen Terrorherrschaft gegenüber anderen Opfern von Gewalt und Unterdrückung, so wie es der §130 III, IV StGB vorsieht, ist widersprüchlich zu den Menschenrechten, die allen Menschen gleich zustehen. Das Andenken Verstorbener wird bereits durch §189 geschützt, eine besondere Ausweitung bezüglich der Zeit des Nationalsozialismus ist folglich nicht nötig.

Ich plädiere daher für einen kritisch-moralischen Revisionismus, der die Suche nach historischen Wahrheiten von deren moralischer Bewertung trennt. Alles muss hinterfragbar sein und hinterfragt werden. Alles muss kritisch gesehen werden, sonst ist es Ideologie. Die Geschichte muss ergebnisoffen erforschbar bleiben. Und dies bezieht sich auf alle Teile, nicht nur auf den hier beschriebenen Fall des Holocaust.


Bild: Uni Bochum

Montag, 29. Oktober 2007

SPD-Parteitag: Bundesrepublik Neidschland

Das Statistische Bundesamt hat, basierend auf Daten aus dem Jahre 2003, eine aktuelle Statistik zum Besten gegeben. Was man dabei sofort erkennt: entgegen der Neidpropaganda von SPD, Grünen und umbenannter SED findet eine gigantische Umverteilung statt. Die geht natürlich vielen nicht weit genug.

Faktisch ist es jedoch so, dass beinahe 20% des gesamten Einkommensteueraufkommens von lediglich einem Prozent der Einkommensteuerpflichtigen mit einem Einkommen ab 162.231 Euro erbracht werden. Die oberen 10% (mit einem Einkommen ab 65.951 Euro) entrichten bereits über die Hälfte des Aufkommens. Betrachtet man die obere Hälfte der Pflichtigen mit einem Einkommen ab 27.216 Euro, stellt man fest, dass diese bereits 92,5% des Aufkommens tragen. Folglich entrichtet die untere Hälfte der Einkommensteuerprflichtigen lediglich 7,5% des Einkommensteueraufkommens. Das untere Fünftel entrichtet sogar nur 0,1%...

Das hindert aber Die Linke nicht, ihre Neidkampagnen über das Land zu ergießen. Da wird dann von fehlender "sozialer Gerechtigkeit" geredet. Gemeint ist wohl eher "soziale Gleichheit". Durch das Ankommen der SPD in der Realpolitik und erste spärliche Reformvorhaben (Agenda 2010) bekommt sie nun Druck vom linken Rand. So verliert sie nach und nach Wähler und Mitglieder an die Sozialisten, die fern jedweder Machbarkeit und entgegen aller Freiheitsgrundsätze die linke Umverteilungsseele wärmt. Das hat der Populist Kurt Beck erkannt und will dem extremistischen Populisten Oskar Lafontaine nicht das Feld überlassen. Ergebnis ist das sog. "Hamburger Programm", das die Sozialdemokraten verabschiedet haben und einen Rückschritt von der Reformpolitik nun als Fortschritt verkaufen wollen. Mit diesem Programm rückt die SPD nach links und fordert traditionell-staatsgläubig mehr Einmischung des Staates in das Leben der Menschen. Von sozialen Wohltaten wie der Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitnehmer über ein Tempolimit bis zum Verbot der NPD. Doch betrachten wir die Punkte mal im einzelnen.

Die Forderung, ältere Arbeitnehmer, welche länger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollten länger Arbeitslosengeld I beziehen können, bevor die Arbeitslosengeld II erhalten, klingt zunächst einleuchtend. Jedoch widerspricht es fundamental dem Prinzip der Arbeitslosenversicherung. Während in der Rentenversicherung Anwartschaften erworben werden, die zu höheren Renten führen, ist die Arbeitslosenversicherung keine Beitragsversicherung mit dem Erwerb von Anwartschaften in diesem Sinne. Die Krankenkasse z.B. bietet für den Fall der Krankheit eine Wiederherstellung der Gesundheit soweit dies möglich ist. Die Arbeitslosenversicherung hingegen bietet keinen neuen Arbeitsplatz, sie bietet für einen begrenzten Zeitraum Lohnersatz. Man müsste, um die von der SPD angestrebte Ungleichbehandlung und damit Diskriminierung von jüngeren Menschen durch den Staat glaubhaft machen zu können, das gesamte Prinzip der Arbeitslosenversicherung umgestalten. So könnte man für den Arbeitnehmer pro eingezahlter 12 Beitragsmonate einen Monat an Arbeitslosengeldbezug andenken. Es wird jedoch schwierig für die SPD, die Verlängerung für Ältere ohne eine Kürzung bei Jüngeren auf die Beine zu stellen. Das möchte die SPD auch gar nicht und nennt es gleich mal „Ältere gegen Jüngere ausspielen“. Was sie möchte, ist einfach mehr Staat, mehr Sozialstaatsromantik und eine Befriedigung der linken Umverteilungsseele.

Betrachten wir als nächstes das Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen. Sicherlich ist richtig, dass die Bundesrepublik eines der wenigen europäischen Länder ohne Tempolimit ist. Aber ist das was schlechtes? Muss man alle Dummheiten, die andere machen, mitmachen? Sigmar Gabriel selbst hat gesagt, dass dies nahezu keine Auswirkungen auf die CO2-Emissionen hat. Man müsse 270 Mio. Tonnen CO2 einsparen, die Automobilemissionen betrügen jedoch lediglich 2,5 Mio. Tonnen, so Gabriel. Durch niedrigere Geschwindigkeit werden auch keine Staus verhindert. Ferner bilden die Autobahnen in der Bundesrepublik ein Drittel der Straßen, es entstehen dort jedoch nur 6% der Unfälle, so der ADAC. Auch ist ein Tempolimit unter ökologischen Gesichtspunkten - weil einfach eine stupide Verallgemeinerung völlig unterschiedlicher Automobile - eine Farce. Mit einem VW Lupo verbraucht man bei 170 km/h mit Sicherheit weniger Benzin als mit einer Mercedes S-Klasse bei 120 km/h. Gern wird dann das Argument gegen "Raser" ins Feld geführt. Aber wer oder was ist ein Raser? Ist jemand, der bei Sonnenschein, trockener Fahrbahn und völlig freier Fahrt 230 km/h fährt, ein Raser? Oder ist jemand, der bei 120 km/h, bei dichtem Verkehr dem Vordermann mit Lichthupe auf wenige Meter auffährt, ein Raser? Ist nicht derjenige der Raser, der 120 km/h fährt oder meint fahren zu müssen, obwohl der Verkehr nicht mehr als 70 km/h zulässt? Gefährdet nicht gerade er die Mitmenschen weit mehr als der vermeintliche "Raser" mit 230 km/h auf völlig freier Strecke? Richtig ist lediglich, dass höhere Geschwindigkeiten bei Unfällen mit höherer Wahrscheinlichkeit zum Tod führen. Aber ist das der Grund? Enthält uns die SPD eine Studie vor, die besagt, dass Unfälle ab 130 km/h tödlich sind und darunter nicht?

Kommen wir zum Lieblingsthema der Jungsozialisten, der NPD. Mit einem großen Plakat mit der Aufschrift „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, welche ja gerne in linksextremistischen Zirkeln kursiert, haben die Jusos klargemacht, dass sie andere Meinungen als Verbrechen ansehen. Wie so häufig, wenn man programmatisch etwas schwächlich auf der Brust ist und es kaum vermag, seine Anhänger hinter den eigenen Positionen zu versammeln, beschwört man den gemeinsamen Feind und sammelt so sein Stimmvieh hinter sich. Alle totalitären Bewegungen arbeiten so. Faschisten und Nationalsozialisten hatten als großen Feind den (internationalen) Sozialismus, die Demokraten oder Juden. Sozialisten und Kommunisten haben ihre Faschisten, Nazis oder Menschen, die sie als Ungeziefer bezeichnen („Heuschrecken“). Folglich muss mal wieder ein Verbot der rechtsextremistischen NPD gefordert werden. Netterweise ist Nils Annen, der Linksaußen auf dem Schoß von Andrea Nahles im SPD-Bundesvorstand, auf die Problematik des Linksextremismus eingegangen. Er hat gesagt, wenn es gegen Rechtsextremismus gehe und man den Vorwurf gesagt bekomme, man solle auch gegen Linksextremismus vorgehen, solle man „nicht so kleinlich sein“. Man kann nach Annen also einen Extremismus getrost vernachlässigen. Seine Parteikollegen tun dies bereits seit Jahren und koalieren mit der Linken. Er hängt weiter der Illusion an, mit einer verschwundenen Partei verschwänden auch die Menschen, die so denken. Andere SPDler sprechen sich sogar explizit für die Einbindung von Linksextremisten im „Kampf gegen Rechts“ aus. Aber „wer als Demokrat Bündnisse ‚gegen rechts’ mit der PDS eingeht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Abgrenzung des demokratischen Verfassungsstaates gegenüber Linksextremisten aufzuweichen“.

Mit diesem Grundsatzprogramm hat sich die SPD selbst ins Abseits manövriert. Sie wird ihre Forderungen mit der Union nicht umsetzen können, das ist allen klar. Was kann die SPD tun? Entweder macht sie mit der Union Realpolitik und verabschiedet sich damit faktisch sofort wieder vom Grundsatzprogramm. Oder sie beendet die große Koalition. Und dann muss sie den Wählern erst mal klarmachen, wieso das Beenden der Koalition richtig war. Weil man mitten in der Legislaturperiode wissentlich ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet, das mit dem Koalitionsvertrag inkompatibel ist? Es ist klar, dass die SPD möglichst gestärkt aus der jetzigen Koalition starten will und den Wahlkampf lieber gestern als heute beginnt, um sich zu profilieren und ein Absinken in der Wählergunst zu verhindern. Bleibt zu hoffen, dass der Wähler diese taktischen Manöver durchschaut, wenn man die Koalition sprengt und somit in den Augen der Wähler das Parteiwohl über das Wohl des Landes stellt. So leicht kommt die SPD da nicht raus. Es könnte alles auch ein von Beck mittelfristig angelegtes parteitaktisches Manöver sein, um die Sozialdemokraten so weit nach links zu schieben, dass eine Koalition mit Grünen und umbenannter SED möglich wird. Faktisch besteht schon heute eine linke Mehrheit im Bundestag. Ob Beck nur den Wegbereiter eines dunkelroten Deutschlands mit erneut der SED an der Macht und damit in Volksfrontmentalität eine „vereinigte Linke“ vorbereitet, weiß wohl nur er.

Bild: FAZ

Mittwoch, 1. August 2007

Freiheit geht in Rauch auf

Drei Bundesländer haben zum 01. August 2007 Rauchverbote erlassen. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen in Krankenhäusern, Schulen und Behörden nun untersagt. Das geht auch völlig in Ordnung, da diese Länder das Rauchen in ihren eigenen Einrichtungen untersagen.

Der Hammer kommt aber aus Baden-Württemberg (und Mecklenburg-Vorpommern wird 2008 nachziehen): hier ist das Rauchen auch in Kneipen und Gaststätten verboten. Diese Länder greifen damit in eine Sphäre ein, in der staatliche Organe nichts zu suchen haben.

Als Argument wird dabei auch immer der Schutz der armen Nichtraucher angeführt. Sie gilt es vor dem Qualm des neuen Antichristen Raucher zu schützen. Dabei wird dem eigentlich selbstbestimmten Menschen aber gleich in doppelter Hinsicht die Entscheidungsfreiheit genommen. Zum Einen überlässt der Staat es nicht dem Gastwirt, ob in seinen Räumlichkeiten, für die er und nicht der Staat Pacht/Miete zahlt, geraucht werden darf. Selbstbestimmung würde bedeuten, die Wahl dem Wirt als Besitzer des Lokales zu überlassen. Zum anderen nimmt der Staat dem Kunden die Möglichkeit, sein Restaurant nach dem Gesichtspunkt des Rauchendürfens auszuwählen. Der Kunde darf nun nicht mehr selbst entscheiden, ob er eine Lokalität besucht, weil man dort rauchen darf. Wen es stört, dass in einer Kneipe geraucht wird, wird nicht gezwungen, diese zu besuchen. Selbstbestimmung würde bedeuten, die Wahl dem Kunden als Konsument zu überlassen. Stattdessen darf nun auch in Kneipen, die nie ein Nichtraucher je betreten hat, nicht mehr geraucht werden. Und das wirtschaftliche Konzept für findige Wirte, das erste rauchfreie Restaurant der Stadt zu betreiben, ist somit auch zerschlagen.

Besonders hart trifft es jedoch sogenannte Wasserpfeifen-Bistros, die allein aufgrund des Rauchens von Wasserpfeifen aufgesucht werden. Es grenzt schon an totalem Realitätsverlust, Lokalen, die ihre Existenz durch Rauchen bestreiten, das Rauchen zu verbieten.

Doch was würde Abhilfe schaffen? Grundsätzlich und sehr einfach ausgedrückt: weniger Staat! Der Staat sollte sich nicht zum Wächter über den Menschen erheben und all seine Lebensbereiche regeln. Es ist, um es mit Hayek zu sagen, nur die Anmaßung von Wissen staatlicherseits. Das abstrakte Gebilde Staat entmündigt mich als Bürger und schreibt mir mit Verboten vor, was gut für mich ist. Der zweite Schritt wäre dann: mehr Markt! Überließe man es dem sich selbst regulierenden Markt (also Angebot und Nachfrage), könnten sich Kneipen entwickeln, in denen geraucht werden darf, wenn es die Nachfrage verlangt. Kein Nichtraucher wäre gezwungen, diese zu besuchen. Er könnte Nichtraucherkneipen besuchen, denn diese würden ebenfalls entstehen. Und niemand, der rauchen will, wäre genötigt, diese zu besuchen. Und Kneipen, deren Kundschaft zu 95 Prozent aus Rauchern und 5 Prozent aus Nichtrauchern, denen es egal ist, wenn geraucht wird, bestehen, müssten nicht um ihre Kundschaft und damit ihre Existenz bangen.

PS: auch ich bin Nichtraucher.


Bild: ewe-baskets.de

Samstag, 28. April 2007

Aufruhr in Tallinn

In der estnischen Hauptstadt Tallinn ist es zu Ausschreitungen gekommen. Hintergrund ist der Abbau eines sowjetischen Ehrenmales für die Soldaten der Roten Armee.

Während Esten in diesem Monument ein Zeichen für die jahrzehntelange Unterdrückung iherer Freiheit und Unabhängigkeit durch die sowjetischen Besatzer sehen, sehen viele in Estland ansässige Russen (sie stellen die größte Minderheit und fast 25% der Bevölkerung) darin ein Mahnmal für die Soldaten der Roten Armee, welche im Zweiten Weltkrieg gefallen sind.

Es ist der estnischen Bevölkerung nicht zu verdenken, dass sie in diesem Ehrenmal ein Zeichen der Unterdrückung sieht. Schließlich hat die Sowjetunion über Jahrzehnte mit brutaler Härte dieses Land unter seiner Fremdherrschaft gehalten.

Nachdem Estland im Zuge der Oktoberrevolution 1918 vom Russischen Reich seine Unabhängigkeit erlangte, musste es unter massivem Druck und unter Gewaltandrohung 1940 der UdSSR beitreten. 1941 bis 1944 besetzte das nationalsozialistische Deutschland Estland und wurde - nach den Erfahrungen mit den Sowjets - zunächst als Befreier angesehen. Im Zuge des Zweiten Weltkrieges eroberte die Rote Armee Estland. Es folgten Deportationen, Verschleppungen, Hinrichtungen.

Zwischen 1945 und 1990 führte die Sowjetführung eine aktive Bevölkerungspolitik in Estland durch. So wurden zu Ungunsten der Esten immer mehr Russen angesiedelt.

1991 erreichte Estland seine Unabhängigkeit. Nach 16 Jahren nun möchte Estland die Spuren des sozialistischen Unterdrückerregimes beseitigen. Dies stößt natürlich auf den in der UdSSR sozialisierten Politikern im diktatorisch geführten Russland unter Putin auf Ablehnung. Im sowjet-sozialistischen Vokabular wird die estnische Regierung als "provinzielle Neonazis" bezeichnet. Der Wortschatz wurde also ohne Abstriche übernommen. Weiter forderte die Duma den Abbruch aller diplomatischen Beziehungen zu Estland. Aber das hat keinerlei faktische Auswirkungen, schließlich hat das Parlament in Russland nichts zu sagen.

Bei der Randale in der Hauptstadt Tallinn wurden in den vergangenen beiden Nächten über 160 Menschen verletzt und über 1000 Menschen festgenommen. Und ein Mensch ist leider verstorben. Die estnischen Sicherheitskräfte sind gegen die Randalierer, die über 150 Geschäfte sowie unzählige Autos und Bushaltestellen zerstört haben, vorgegangen. Absolut lächerlich mutet es da an, wenn der russische Außenminister den estnischen Sicherheitskräften "zu hartes Vorgehen" vorwirft. Die russische Polizei ist selbst erst vor kurzem in Moskau und St. Petersburg mit brutaler Gewalt gegen - und das ist der Unterschied - friedliche Demonstranten vorgegangen. Während in Russland friedlich kundgegebene putinkritische Meinungen von der OMON beiseitegeprügelt werden - und dabei auch vor alten Männern und Frauen sowie Journalisten nicht Halt gemacht wird -, versuchte die Ordnungsmacht in Estland nur ihrem innenpolitischen Auftrag - dem Schutz von Recht und Eigentum der Bevölkerung - nachzukommen. Wer das Eigentum anderer beschädigt, muss damit rechnen, von den Sicherheitskräften auch mit Gewalt daran gehindert zu werden.

Als Fazit bleibt zu sagen, dass es einem souveränen Volk zustehen muss, die Ehrenmale der Unterdrücker von gestern zu beseitigen, auch wenn es den ehemaligen Unterdrückern nicht passt.

Bild: destfor.de

Freitag, 13. April 2007

Hans Filbinger - eine andere Wahrheit

Die Rede von Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger zum Tode von Ministerpräsident a. D. Hans Karl Filbinger erhitzt die Gemüter.

Hans Karl Filbinger wurde 1913 geboren und ist 1966 erstmals - und in der Folge noch zwei mal - zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gewählt worden, wobei er die CDU jeweils mit absoluter Mehrheit in den Landtag führte.

Aber dies ist nicht das Problem, warum sich die politische Linke so aufregt.

Werfen wir jedoch zunächst einen kurzen Blick auf das Leben von Hans Filbinger um zu erörtern, was an der Aufregung dran ist.

Filbinger gehörte dem katholischen Jugendbund "Neudeutschland" an - der damaligen Zentrumspartei nahestehend -, welche sich gegen eine Eingliederung in die Hitlerjugend zur Wehr setzte und daraufhin verboten wurde. Ebenso wurde Filbinger seitens der NSDAP als "politisch unzuverlässig" eingeordnet. Damit wurde ihm die Möglichkeit zum zweiten Staatsexamen - Filbinger war angehender Jurist - versperrt. Wie in allen totalitären Diktaturen musste man in "die Partei" eintreten, wollte man es zu etwas bringen. So auch Filbinger. Er wurde in der Folgezeit zur Marine abkommandiert und später - gegen seinen Willen - zur Militärjustiz berufen.

In der Folgezeit hat Filbinger an zwei Todesurteilen mitgewirkt. Das erste Todesurteil an einem Plünderer wurde auf Betreiben Filbingers und seinen entlastenden Fakten nicht vollstreckt. Das zweite Todesurteil wurde gegen einen Deserteur ausgesprochen. Filbinger wurde erst am Tag der Hauptverhandlung als Ersatzmann des Anklagevertreters hinzugezogen. Sein Einfluss auf das Urteil kann also als sehr beschränkt angesehen werden. Im Falle des zum Tode verurteilten Militärpfarrers Möbius erreichte Filbinger eine Wiederaufnahme des Verfahrens, welche schließlich zum Freispruch führte. Im Falle von Oberstleutnant Forstmeier beeinflusste er die Zeugen hin zu entlastenden Aussagen und verzögerte die Verhandlung um knapp ein halbes Jahr, wodurch er die Todesstrafe abwenden konnte.

1978 ist Filbinger als Ministerpräsident zurückgetreten und hat alle Parteiämter aufgegeben, nachdem seine "Mitwirkung" an einem Todesurteil publik wurde. Maßgeblich gesteuert wurde dies von der Stasi. In der Folge machten die Schlagwörter vom "Nazirichter" und "furchtbaren Juristen" die Runde.

Von Sozialdemokraten, Bündnisgrünen über die extremistische Linkspartei bis hin zum Zentralrat der Juden in Deutschland, alle genannten Gruppen werfen Oettinger nun "Geschichtsklitterung" und "Beschönigung", "in der Sache nicht kompetent" und "Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremen" vor, weil er in seiner Beisetzungsrede gesagt hat, Filbinger sein kein Nazi gewesen. Auch Rolf Hochhuth, der damals mit Unterstützung der Stasi die Mitwirkung Filbingers am Todesurteil "erforschte", warf diesem vor, er sei "ein sadistischer Nazi" gewesen und Oettingers Äußerungen seien "eine unverfrorene Erfindung". Und auch der Schriftsteller Ralph Giordano warf Oettinger vor, nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

Doch betrachten wir das alles mal etwas genauer.

Filbinger hatte als erst zur Hauptverhandlung und als Ersatzmann hinzugezogener nicht die Macht, das Urteil entscheidend zu beeinflussen. Auch wurden damals Deserteure in allen europäischen Kriegsnationen hingerichtet, das war nichts speziell deutsches (auf das Menschenrecht zu desertieren bzw. von Menschenrecht auf Leben überhaupt brauche ich hier, so denke ich, nicht extra verweisen). Und der Ausspruch Filbingers "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein" bezog sich nicht auf das vermeintlich richtige Recht und Gesetz im III. Reich, sondern auf das Militärstrafrecht von 1872, welches auch im Nationalsozialismus Bestand hatte.

Filbinger hatte also bei einem Menschen unter fragwürdigen Mitwirkungsmöglichkeiten an einem Todesurteil mitgewirkt. Durch sein Betreiben wurden aber auch drei Todesurteile aufgehoben, in Gefängnisstrafen umgewandelt oder nicht vollstreckt. Um so entsetzlicher ist die jetzige Medienkampagne gegen einen Toten, der sich nicht mehr wehren kann. Gerade das Ausblenden der Verdienste Filbingers um Leib und Leben von Menschen ist Geschichtsklitterung. Und gerade Leute wie Giordano, weder Politikwissenschaftler noch Jurist, maßen sich an darüber zu urteilen, wer hier auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Es ist fraglich, ob Giordano seine einstige Mitgliedschaft in der - vom Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungsfeindlichkeit verbotenen - KPD zu solchen Äußerungen qualifiziert. Und dass die deutsche Linke auf jeden einprügelt, der 1945 älter als 15 Jahre war, ist auch nichts neues. In bekannter und geübter Manier wird die Welt und ihre Realität auf zwei Farben, schwarz und weiß, verkürzt. Demnach gab es im III. Reich nur Widerstandskämpfer und "sadistische Nazis", einer weiteren Unterscheidung bedarf es nicht. Dann wäre die Welt auch nicht mehr so einfach. Und wer macht sich das Leben durch Differenzierung denn gerne schwer? Kann man doch so viel leichter über den politischen Gegner herziehen.

Während 1953 96.000 Mitglieder der Linkspartei - damals unter dem Namen SED - auch NSDAP-Mitglieder waren und SS- und Wehrmachtsveteranen in der DDR nur mäßig zur Rechenschaft gezogen wurden (man brauchte sie ja wieder für die NVA), wird von jenen Leuten gerade Menschen wie Filbinger vorgeworfen, ein Nazi gewesen zu sein.

Der Kampf um den politischen Vorteil scheint viele von jeglichem moralischen Denken und historischen Fakten zu befreien.

Bild: Zeit

Dienstag, 10. April 2007

Ethnische Medizin - Fluch des Rassismus oder Segen der Wissenschaft?

Zum ersten Mal seit der Zeit des Nationalsozialismus ist die sog. "ethnische Medizin" - also Medizin, die das rassisch-genetische Erbmaterial des Patienten in den Behandlungsvorgang miteinbezieht - wieder auf dem Vormarsch. Aber diesmal ist es anders. Oder doch nicht?

An amerikanischen Instituten wie der University of California in Berkeley, der John Hopkins Medical School, der John Hopkins University oder auch der Pritzker School of Medicine in Chicago - allesamt absolut renommierte Einrichtungen im Bereich der meidzinischen Forschung - rückt eine These immer weiter in den wissenschaftlichen Diskurs: "Wer die ethnische Abstammung seines Patienten missachtet, begeht einen Behandlungsfehler" (Jerome Rotter). Amerikanische Forscher haben zunehmend die Krankheits- und Sterberaten von Afro-Amerikanern im Visier.

Und sie wurden fündig. Alex Lentsch zufolge sterben Schwarze aufgrund einer bestimmten Genvariante eher an Prostatakrebs. Jedoch schützt genau diese Variante vor Malaria. Auch die bestimmte Ausformung eines Eiweißes im Herz ist nach Steve Goldstein dafür verantwortlich, dass die Häufigkeit des plötzlichen Kindstodes bei afro-amerikanischen Säuglingen um das 24fache erhöht ist. Ebenfalls meint Hunter Young herausgefunden zu haben, dass Bluthochdruck genetisch bedingt sein kann. Schließlich leiden Afro-Amerikaner doppelt so häufig daran als weiße Amerikaner. Er stellte in einer Studie fest, dass Menschen aus warmen sehr viel häufiger als Menschen aus kalten Gebieten an erhöhtem Blutdruck leiden. Young führt das auf eine Genvariante zurück, die Menschen in warmen Gebieten durch ihre Anpassung an die Umwelt häufiger in sich tragen.

Pharmakonzerne haben ebenfalls dieses Forschungsfeld erkannt um gezielt rassenspezifische Medikamente zu etablieren. Es wurden auf dem US-Markt in diesem Zusammenhang bereits Produkte eingeführt, die das Herzinfarktrisiko in der Durchschnittsbevölkerung kaum beeinflussten, bei Afro-Amerikanern jedoch hervorragend anschlugen (Senkung des Sterberisikos um 43%). Ebenso schlug ein anderes Medikament gegen Lungenkrebs bei Menschen asiatischer Ethnie fast doppelt so gut an als im Durchschnitt.

Im Gegensatz zu früher, als die Nationalsozialisten versucht haben, durch ihre Rassenlehre die unterschiedliche Wertigkeit von Menschen zu begründen, suchen die Forscher heute nach biologischen Unterschieden, um den einzelnen Menschen besser helfen zu können.

Dies alles bleibt natürlich nicht ohne Gegenwehr, vor allem von politisch-ideologisch motivierter Art. So wird jedem, der behauptet, es gebe verschiedene menschliche Rassen, automatisch unterstellt, er meine damit, die verschiedenen Rassen hätten eine unterschiedliche Wertigkeit. Der amerikanische Soziologe Troy Duster bezeichnet die ethnien-spezifische Medizin als "Rassismus durch die Hintertür" und behauptet, "Rasse ist kein biologisches, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt". Er muss sich also die polemische, aber den Kern treffende Frage stellen lassen: wenn man in Beverly Hills lebt und reich ist, ist man weiß. Verliert man seinen gesamten Besitz und muss ins Ghetto nach Compton ziehen, wird man automatisch schwarz?

So wird von den Skeptikern nur konsequent gefordert, jegliche Forschung in dieser Richtung einzustellen, da sie eine eindeutige Rassendiskriminierung darstelle. Die Pharma-Unternehmen sollen also jegliche Forschung einstellen mit der Folge, dass bestimmte Medikamente für bestimmte Bevölkerungsgruppen eventuell nicht wirklich wirksam sind? Dies kann Leben kosten! Nur weil es einem Teil der politisch Korrekten nicht passt, dass bestimmte Ethnien auf bestimme Medikamente besser ansprechen als andere?! Jene Skeptiker sollen dann aber auch auf jeder Beerdigung sein und jeder Familie erklären müssen, warum ihr Vater, Bruder, Sohn, oder ihre Mutter, Schwester oder Tochter sterben musste. Nämlich genau deswegen, weil sie spezielle, für Ethnien ausgerichtete und dadurch effektivere Medizin für rassistisch und diskriminierend halten.

Man kann davon ausgehen, dass in der gängigen linken Presse diese Forschungen wieder ein willkommener Vorwand für anti-amerikanische Hetze bieten werden. Nach dem Motto: "Nazis besiegt, Nazirassismus übernommen". Behauptet man also, Schwarze seien schwarz und schwarz sei nicht weiß, gilt man automatisch schon als KZ-Kommandeur. Es ist die weitverbreitete Krankheit zu glauben, dass jemand, der Unterschiede in der Sache sieht, auch Unterschiede im Wert meint. Dieses vermeintliche "zwischen den Zeilen lesen" ist gerade in deutschen Gefilden eine beliebte politische Waffe. Eine Waffe, die es um den Fortschritt und der Meinungsfreiheit Willen zu brechen gilt.

Bild: census.gov

Mittwoch, 4. April 2007

Schusswaffen und das Recht auf Selbstverteidigung

Die Bundesrepublik hat ein ziemlich rigides Recht im Bezug auf Schusswaffen. Hierzulande braucht man eine besondere Erlaubnis oder muss Mitglied in einem Schützenverein sein, um eine "scharfe" Waffe mitführen zu dürfen. Selbst für das Mitführen von Gas- und Schreckschusswaffen braucht man einen sog. "Kleinen Waffenschein", welchen man für eine sicherheitsamtliche Überprüfung und 50 Euro in bar bekommt.

In den USA sieht die Sache ein wenig anders aus. Dort bekommt man in den meisten Ländern - nach einer Wartezeit von mindestens drei Tagen, um Affekthandlungen auszuschließen - Schusswaffen ausgehändigt. Es steht schon in der amerikanischen Verfassung, dass jeder das Recht hat, sich so zu verteidigen. Doch woher kommt der Unterschied?

In der BRD wurde - zufälligerweise - gerade an jenem Tag das Waffenrecht verschärft, an dem ein ehemaliger Schüler des Gutenberg-Gymnasiums in Erfurt ein entsetzliches Massaker angerichtet hat. Selbiges gab es auch in den USA an der Columbine High.

Es scheint jedem einzuleuchten, dass ein Verbot von Schusswaffen dazu führe, dass es auf den Straßen sicherer werde. Ist es wirklich so? Führt ein Verbot wirklich dazu, dass die Straßen "sicherer" werden? Wie lassen sich dann folgende Zahlen erklären? In Texas besitzen laut Statistik ca. 37% der Bevölkerung Schusswaffen, die Mordrate liegt bei 100.000 Einwohnern bei 12,7. Kalifornien hat einen Prozentsatz von "Bewaffneten" von 21%, die Mordrate liegt jedoch auch bei 12,7 je 100.000 Einwohner. Es tut sich ein erster Verdacht auf, dass die Quote der Menschen mit Schusswaffen relativ wenig mit der Zahl an Morden zu tun hat. Betrachten wir noch zwei weitere Zahlen. Während in New York lediglich 11% der Menschen eine Schusswaffe haben, liegt die Mordrate jedoch bei 13,2. Wie kann das sein? Weniger als ein Drittel von "Waffenträgern" aber eine höhere Mordrate? Ist die Beziehung Waffe-Mordrate doch nur eine Scheinkorrelation? Es deutet darauf hin, betrachtet man die letzte Zahl. In Vermont liegt die Zahl der Bürger mit Schusswaffen ähnlich hoch wie in Texas, bei 35%. Die Mordrate liegt jedoch lediglich bei 0,7 pro 100.000 Einwohner (Vergleich nochmal: Texas 12,7 und New York 13,2) - und damit noch unter der in Deutschland mit 1,2.

In der Schweiz, deren Armee im Milizsystem aufgestellt ist, nimmt sogar jeder Soldat, der seinen Wehrdienst abgeleistet hat, sein Sturmgewehr mit nach Hause. Und auch in Finnland ist fast die Hälfte der Bevölkerung bewaffnet. Man hört aus diesen Ländern in unseren Breitengraden jedoch kaum was über ausufernde Gewalt. Wie kommts? Weil der "Faktor Waffenbesitz" keine direkten Auswirkungen auf die Kriminalitätsrate hat.

Nun könnte man auch anführen, dass viele der Bewaffneten keine regulären - also registrierten und angemeldeten - Waffen besäßen. Und weiter? Hätten sie ihre Waffen nicht, nur weil sie vom Gesetzgeber für verboten erklärt würden? Verbotene Waffen bedeutet also nicht gleich weniger Waffen bzw. Waffen in den richtigen Händen. Wird der Waffenbesitz kriminalisiert und rechtschaffene Bürger an ihrem Recht zur Selbstverteidigung gehindert - und damit in ihrer Freiheit eingeschränkt -, dient es nicht der Sicherheit auf deutschen Straßen. Werden den gesetzestreuen Bürgern Waffen verboten, haben nur noch die Kriminellen welche. Denn die interessiert das Verbot sowieso nicht.

Bild: bp2.blogger.com

Samstag, 31. März 2007

Reiche, Besserverdiener und ihre Verantwortung

Man hört es fast solange, bis man es selber glaubt. Vom Manifest-Verfasser Franz "Mani" Müntefering - in Fachkreisen auch Marxisten-Münte genannt - über die Bündnisgrünen bis hin zum parlamentarisch organisierten Linksextremismus, namentlich der Linkspartei.PDS (ja, auch bei der rechtssozialistischen NPD). Überall hört man, "die Reichen" und "die Besserverdiener" sollten "endlich Verantwortung übernehmen und sich solidarisch mit der Gesellschaft zeigen". Nun gut, was hat man darunter zu verstehen?

Was damit gemeint ist, dürfte eigentlich einleuchten. Die Enteignungslinke will damit sagen, dass sich "Reiche" und "Besserverdiener" (ab wann ist man eigentlich reich bzw. verdient man besser?) stärker mit ihrem Vermögen an der Solidarität des Sozialstaates beteiligen sollen. Oder anders ausgedrückt: bestimmte Gesellschaftsgruppen sollen zu Gunsten anderer Gesellschaftsgruppen noch stärker von ihrem Eigentum befreit - enteignet - werden. Dabei wird der Eindruck suggeriert, als beteiligten sich die bösen Ausbeuter - also die sog. Reichen und Besserverdiener - nicht am Sozialstaat bzw. an den sozialen Sicherungssystemen. Zieht man mal nicht den linken Neidpopulismus zu Rate, sondern Statistiken des Bundesfinanzministeriums, so fällt einem doch Beachtliches auf. Lediglich 5% der Steuerpflichtigen in der BRD haben ein Einkommen von über 85.400 Euro/Jahr. Ihr Anteil am Gesamtsteueraufkommen beträgt jedoch 41,4%. Interessant. Dagegen beträgt das Steueraufkommen der unteren 50% (!) der Steuerzahler lediglich 8,3%. Auch interessant, aber es geht noch weiter. Beschränkt man seine Betrachtung nur auf die Spitze der Einkommenspyramide, die mehr als 500.000 Euro pro Jahr verdient (das sind ca. 35.000 Menschen), so stellt man fest, dass diese 0,13% (!) der Steuerpflichtigen ca. 13% des gesamten Einkommensteueraufkommens beitragen.

Alles sehr spannend, was man so erfahren kann. Und auch die Schlüsse, die man daraus ziehen kann.

Das alles hindert die Neider aber nicht daran, weiter ihre totale Gleichheit zu propagieren. Man ist ja schließlich auch erkenntnisresistent. Und der Erfolg jener Gruppierungen lässt eigentlich nur einen Schluss zu: ein großer Teil der Deutschen ist gleichheitskrank. Wenn jemand mehr verdient als ein anderer, wird er behandelt, als sei er ein Verbrecher. Man muss sich rechtfertigen und beschimpfen lassen, wenn man etwas besser kann als andere. Als sei Leistung und Wissen ein Verbrechen. Man hat nur noch Verachtung für die Leistungsträger übrig. Während man in Gesellschaften wie der der USA bewundert wird und der größere Besitz des anderen ihm Bewunderung einbringt und denjenigen, der weniger Besitz hat, motiviert und zu Leistung anstachelt, erzeugt es in der bundesrepublikanischen Gesellschaft nur Neid und Missgunst. Ein mal Neid, weil was der Andere hat, will man auch haben. Aber auf seine Kosten. Schließlich will man nicht selbst dafür arbeiten. Das wäre ja auch nicht "sozial gerecht". Denn er hat ja mehr, muss also was abgeben. Im anderen Fall entsteht Missgunst, also was man selbst nicht hat, dürfen andere auch nicht haben. Das alles geschieht ganz nach der Ansicht von Gerhard Schröder, der den Zusammenhalt der bundesrepublikanischen Gesellschaft nur durch den Sozialstaat für möglich hält. Eine Gesellschaft, die aber Leistung bestraft, wird nichts leisten können. Die Ideologie, Menschen zu Gunsten anderer unter dem Deckmantel der "sozialen Gerechtigkeit" enteignen zu können, gehört hier schon fast zum guten Ton. Der Keim des Sozialismus scheint aufzugehen.

Bild: rettungstrupp.de

Stalin-Leckerei: Wie Blut zu Wein wird

Oder: Doppelmoral in Deutschland

Es ist eines der bekanntesten Bilder christlicher Religion. Jesus sitzt mit seinen zwölf Jüngern beim Abendmahl. Wie in Matthäus 26, Vers 14-29 beschrieben, nahm Jesus das Brot, „sprach den Segen, brach es und gab es den Jüngern mit den Worten: ‚Nehmet hin und esset, das ist mein Leib.’ Und er nahm den Kelch, sagte Dank, gab ihnen und sprach: ‚Trinket alle daraus, denn dies ist mein Blut des Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden’.“ Jesus verwandelt Leib und Blut in Brot und Wein.

So beschreibt es das Matthäus-Evangelium. Doch dieser Beitrag soll sich nicht mit biblischen Geschichten befassen, sondern hat ein neuzeitliches Vorkommnis zum Gegenstand. Er befasst sich mit einer Person namens Iossif Wissarionowitsch Dschugaschwili, auch Josef Stalin genannt. In Stalins „Amtszeit“ fallen etwa 20 bis 40 Millionen Todesopfer. Er führte also neben Mao Tse-Tung und Adolf Hitler eines der Regime, die die zahlenmäßig höchsten Opferzahlen zu verantworten hat.

Doch diese unzähligen Toten – von Folteropfern, Verschleppten, Eingekerkerten und Opfern von Zwangsarbeit ganz zu schweigen – scheinen einige Menschen nicht davon abzuhalten, dem roten Schlächter Denkmäler zu setzen. Ein Denkmal im wörtlichen Sinne in Gori, Georgien, Stalins Geburtsstadt. Ein weiteres „Denkmal“ ist mir im Regal eines russischen Lebensmittelmarktes im bayerischen Aschaffenburg begegnet. Als ich meine Blicke über die Spirituosen schweifen ließ, habe ich ein Getränk gefunden, das „Stalins Wein“ heißt und von der Firma Dreiling in Siegburg vertrieben wird. Nach einem kurzen verwunderten Augenreiben hab ich noch mal hingeschaut. Ja, „Stalins Wein“ wird hier angeboten. Für 3,90 Euro kann man hier eine mit spanischem Rotwein gefüllte und Stalins Konterfei verzierte Flasche erwerben.

Nun sollte man nicht erwarten, dass in der politisch korrekten Bundesrepublik jemand daran Anstoß nimmt. Stalin hat in der BRD auch nie regiert. Und im Beitrittsgebiet, der ehemaligen SBZ/DDR, auch „nur“ mittelbar. Jedoch lässt sich an diesem Beispiel die bundesdeutsche Doppelmoral aufzeigen. Man stelle sich nämlich einen goldenen Gerstensaft mit einem Bild von Hitler vor, welches etwa als „Führerbier“ oder „Adolfs Trunk“ angepriesen wird. Das Medienecho und politische Erdbeben wäre auf keiner Richterskala mehr messbar, von strafrechtlichen Konsequenzen mal ganz abgesehen.

Aber wie kommt diese unterschiedliche Bewertung von Massenmördern? Vergleicht man beide, wird seitens der politisch korrekten Berufsbetroffenen eine „Verharmlosung der Opfer des Nationalsozialismus“ ins Feld geführt. Doch ist das wirklich ein Argument? Oder verharmlosen diejenigen, die dieses „Argument“ vortragen, nicht eher die Opfer von Stalins Sozialismus? Schließlich sind solchen Personen zufolge die Opfer Hitlers mehr Opfer als die Stalins, also „mehr wert“, sonst könnte man sie ja vergleichen. Wer zwischen Opfern unterscheidet, sortiert aber Menschen nach Wert. Genau das haben auch die Nationalsozialisten getan. Zufall?

Ein Weißwein würde jedenfalls kaum zu Stalin passen. Ein (blut-) roter Wein dagegen schon eher. Der von der Firma Dreiling vertriebene Rebensaft wird als „lieblich“ angepriesen. Stalins Herrschaft war es sicher nicht. Bevor nicht auch ein genauso dreist als „bekömmlich“ angepriesenes „Führerbier“ als braunes Braupendant zu Stalins lieblichen Rotwein einen Flaschenhals zieren darf, solange jedenfalls kann von politisch-historischer Gleichberechtigung der totalitären Geschmacklosigkeiten nicht die Rede sein. Prösterchen!

Bild: eigenes Bild

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